Neubau/Erweiterung grosse Wärmeerzeugungsanlage mit Wärmenetz

Die Fördermassnahme für grosse Wärmezentralen mit Wärmenetzen.

Wenn Sie für einen Wärmeverbund eine grosse Wärmeerzeugungsanlage mit Holz (über 300 kWFL), Wärmepumpen (über 200 kWth) oder Sonnenenergie planen, ist dies die passende Fördermassnahme. Förderbar sind Anlagen oder Anlageteile, die gegenüber dem Zustand vor der Umsetzung zusätzlich Komfortwärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme erzeugen und über ein neues oder erweitertes Wärmenetz an bestehende Bauten verteilen.

Nicht förderberechtigt sind die Erzeugung von Komfortwärme für Neubauten, die Erzeugung von Prozesswärme oder der Ersatz von bestehenden Wärmeerzeugern mit erneuerbarer Energie.

Zur Stärkung der regionalen Waldwirtschaft müssen mindestens 80 % des verfeuerten Holzes aus der Region oder mindestens aus der Schweiz stammen.

Förderbedingungen

Massnahmenspezifische Bedingungen

  1. Das Projekt verteilt gegenüber vorher zusätzliche Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme.
  2. Die zusätzlich verteilte Energie wird für die Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser eingesetzt.
  3. Reine Ersatzanlagen ohne Erweiterung sind nicht förderberechtigt.
  4. Prozesswärme ist nicht förderberechtigt.
  5. Die Wärmelieferung erfolgt an bestehende Bauten.
  6. Die Wärmelieferung an Neubauten ist nicht förderberechtigt.
  7. Im Falle von Holzfeuerungen: Die Anlagen verfügen über mehr als 300 kWFL.
  8. Im Falle von Holzfeuerungen: QM Holzheizwerke wird vollständig und termingerecht angewendet (www.qmholzheizwerke).
  9. Im Falle von Holzfeuerungen: Das verfeuerte Holz stammt zu mindestens 80 % aus regionaler oder Schweizer Produktion.
  10. Im Falle von Wärmepumpen: Die Anlagen verfügen über mehr als 200 kWth und arbeiten mit Elektromotor.
  11. Im Falle von Wärmepumpen mit Erdwärme- oder Grundwassernutzung: Die Bewilligung für Erdsondenbohrungen oder Grundwassernutzungen liegt vor
  12. Bei Anlagen mit Stromproduktion und Kostendeckender Einspeisevergütung KEV ist ausschliesslich die Wärmeproduktion, die über die energetischen Mindestanforderungen der KEV hinausgeht, förderberechtigt (projektspezifisch nachzuweisen.
  13. Die Wärmenetzbetreiberin stellt dem Kanton die notwendigen Angaben zur Vermeidung von Doppelzählungen zur Verfügung.
  14. Das Gesuch wird vor Installationsbeginn eingereicht. (Wenn Sie das Gesuch eingereicht haben, können Sie anschliessend vor Erhalt des Förderbescheids auf eigenes Risiko mit der Installation beginnen.)

Einzureichende Unterlagen Gesuch

  • Unterschriebenes Gesuchsformular
  • Situationsplan mit eingezeichnetem Wärmeverbund mit den anzuschliessenden Gebäuden
  • Projektbeschrieb inkl. technischem Prinzipschema und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
  • Berechnung der Energiebezugsfläche der anzuschliessenden Bauten
  • Berechnung der potentiell förderbaren Wärmemenge für Wärmenetz (Formular)
  • Im Falle von Holzfeuerungen: Prüfblatt lufthygienische Anforderungen Holzfeuerung
  • Im Falle von Holzfeuerungen: Unterschriebenes Anfangsdokument von QM Holzheizwerke (Q-Plan Hauptdokument)
  • Im Falle von Holzfeuerungen: Nachweis, dass mindestens 80 % des verfeuerten Holzes aus regionaler oder Schweizer Produktion stammen werden.

Einzureichende Unterlagen Abschluss

  • Unterschriebenes Abschlussformular
  • Detaillierte Schlussabrechnung
  • Im Falle von Holzfeuerungen: Stellungnahme des Lufthygieneamtes zur Emissionsmessung der Feuerung
  • Im Falle von Holzfeuerungen: Abschlussdokument Meilenstein 5 von QM Holzheizwerke

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