Thermische Solaranlage

Investieren Sie in die Sonne.

Thermische Solaranlagen stellen umweltschonend Brauchwarmwasser bereit und können die Heizung unterstützen. Das Baselbieter Energiepaket fördert diese thermischen Anlagen. Photovoltaikanlagen werden vom Bund gefördert.

Energie- und Klimaeffekt

Eine thermische Solaranlage spart über ihre Lebensdauer von ca. 25 Jahren pro kW Kollektorleistung rund 14 MWh fossil oder elektrisch erzeugte Nutzenergie und rund 3,9 t CO2 ein.

Förderbedingungen

Allgemeine Bedingungen des Förderprogramms

Massnahmenspezifische Bedingungen

  1. Die Anlage wird nicht im Rahmen eines Neubaus installiert.
  2. Die Kollektoren sind aufgeführt in www.kollektorliste.ch
  3. Die Validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar/EnergieSchweiz (www.qm-solar.ch) liegt von einer Fachperson einer Fachfirma unterschrieben vor.
  4. Es werden mindestens 2 kW thermische Kollektor-Nennleistung installiert, bei Anlagenerweiterungen werden mindestens 2 kW zusätzliche thermische Kollektor-Nennleistung installiert. Ersetzt die Anlage einen zentralen Elektroboiler oder eine zentrale fossile Brauchwarmwassererzeugung, muss sie mindestens 50 % des Brauchwarmwassers erzeugen (vgl. Dekret zum Energiegesetz vom 26. Januar 2017).
  5. Bei Anlagen ab 20 kW thermische Kollektor-Nennleistung wird eine aktive Anlagenüberwachung nach den Vorgaben von Swissolar installiert.
  6. Das Gesuch wird vor Installationsbeginn eingereicht. Wenn Sie das Gesuch eingereicht haben, können Sie anschliessend vor Erhalt des Förderbescheids auf eigenes Risiko mit der Installation beginnen.
  7. Der Ersatz von bestehenden Solaranlagen oder Anlagen für Schwimmbadheizungen sind nicht förderberechtigt.
  8. Die Kombination mit einem Förderbeitrag «Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat» ist nicht möglich.

Einzureichende Unterlagen Gesuch

  • Unterschriebenes Gesuchsformular
  • Offerte für thermische Solaranlage
  • Von der Ausführungsfirma unterschriebene validierte Leistungsgarantie für die Sonnenkollektoren von www.qm-solar.ch
  • Evtl. Vollmacht der Eigentümerschaft für Unterschriftsberechtigung einer anderen Person

Einzureichende Unterlagen Abschluss

  • Unterschriebenes Abschlussformular
  • Abschlussrechnung (aus der Rechnung müssen die massnahmenspezifischen Investitionen ersichtlich sein)

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