Jetzt sanieren und profitieren!
Das kantonale Förderprogramm für Energieeffizienz und erneuerbare Energie im GebäudebereichNeue Anreize im kantonalen Förderprogramm
Der Regierungsrat führt das erfolgreiche Baselbieter Energiepaket weiter. Im Auftrag des Landrats setzt er zusätzliche Anreize zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Ausbau erneuerbarer Energie im Gebäudebereich
Der Kanton Basel-Landschaft führt das erfolgreiche Baselbieter Energiepaket weiter und setzt zusätzliche Anreize für mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich. Per 1. Januar 2026 tritt die Teilrevision der kantonalen Energieförderverordnung (EnFV) in Kraft. Damit werden die seit 2025 geltenden Beitragssätze fortgeführt und gleichzeitig fünf neue Fördermassnahmen eingeführt.
Neu unterstützt werden ab 2026:
- 1:1-Ersatz älterer, nicht subventionierter Wärmepumpen (Installationsjahr 1976–2005)
- Energetische Betriebsoptimierung bei Wohngebäuden
- Regeneration von Erdwärmesonden durch thermische Solaranlagen (auch im Neubau)
- Bonus bei Kombination von Wärmedämmung und Photovoltaikanlage
- Aufbau einer Basis-Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in bestehenden Mehrparteiengebäuden
Fördergesuche für die neuen Massnahmen sind ab dem 12. Januar 2026 möglich. Mit der Fortführung und dem Ausbau des Baselbieter Energiepakets stärkt der Kantons ein zentrales Instrument seiner Klima- und Energiepolitik, reduziert Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich und unterstützt das regionale Baugewerbe.
Zur Medienmitteilung des Kanton Basel-Landschaft
Gemeinsam zum Ziel mit dem Baselbieter Energiepaket
So unterstützen unsere Partner das kantonale Förderprogramm
Grosses Interesse an der Info-Tour 2025
Baselbieter Energiepaket Magazin Winter 2024/25

Erfahren Sie alles über die Neuerungen des Baselbieter Energiepakets ab 2025! Von Förderanreizen für energetische Gebäudesanierungen bis hin zu nachhaltigen Heizsystemen – dieses Magazin liefert wertvolle Informationen und inspirierende Einblicke für Eigentümerinnen und Eigentümer. Planen Sie jetzt für eine energieeffiziente Zukunft.
Jetzt das Magazin als PDF herunterladenHinweis:
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In sechs Schritten zum Fördergeld
Sehen Sie hier, wie Sie zu Ihrem Förderprojekt und Fördergeld kommen. Wenn Sie möchten, können Sie eine Fachperson mit dem Gesuchswesen beauftragen. Die Auszahlung erfolgt am Ende direkt auf Ihr Konto.
Informieren und planen
Informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten und Bedingungen auf dieser Webseite. Planen Sie gemeinsam mit Fachkräften eine sinnvolle Sanierung Ihrer Liegenschaft. Oft steht ein GEAK Plus am Anfang mehrerer, gut aufeinander abgestimmter Sanierungsschritte.
Sobald Sie die Offerte/n für den Sanierungsschritt haben, können Sie das Fördergesuch erfassen.
Gesuch einreichen
Registrieren Sie sich auf der Webseite portal.dasgebaeudeprogramm.ch/bl und füllen Sie das Gesuchsformular online aus. Einmal abgeschlossen, können Sie am Formular keine Änderungen mehr vornehmen. Senden Sie das unterschriebene Gesuchsformular an die vermerkte Adresse oder elektronisch an energie@bl.ch .
Prüfung
Der Kanton Basel-Landschaft prüft Ihr Gesuch. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Zusicherung.
Ausführung
Nun können Sie mit dem Bau beginnen. Die Massnahmen müssen so ausgeführt werden wie im Gesuch beschrieben.
Abschluss
Füllen Sie das Abschlussformular online auf der Webseite portal.dasgebaeudeprogramm.ch/bl aus. Wenn Sie die Eingaben abgeschlossen haben, senden Sie das unterschriebene Formular an die vermerkte Adresse oder elektronisch an energie@bl.ch.
Auszahlung
Nach erfolgreicher Prüfung der eingereichten Unterlagen zahlt Ihnen der Kanton das Fördergeld auf Ihr Konto aus.
Fördermöglichkeiten
Hier finden Sie Informationen über die verschiedenen Förderbereiche und Fördergegenstände. Wählen Sie Ihr gewünschtes Fördergesuch und füllen Sie es direkt Schritt für Schritt online aus.
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