Kommunikation von Gemeinden
Der Kanton unterstützt Gemeinden finanziell bei der Durchführung von Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen rund um das Thema Energieeffizienz und erneuerbare Energie am Gebäude.
Informationsdefizite stellen nachgewiesenermassen noch immer ein wesentliches Hemmnis für Investitionen in die Energieeffizienz oder in erneuerbare Energie dar. Gemeinden können aufgrund ihrer Nähe zu den Einwohnerinnen und Einwohnern einen wertvollen Beitrag leisten, derartige Informationsdefizite mit gezielten Kommunikationsmassnahmen zu vermindern.
Der Kanton unterstützt derartige Kommunikationsmassnahmen finanziell mit Förderbeiträgen für die Organisation von Messen oder Ausstellungen, das dazu benötigte Standzubehör oder bei Veranstaltungen, für Raummiete, Verpflegung von Personal und Teilnehmenden sowie für externes Personal / ReferentInnen mit maximal 50 % der entstandenen Kosten.
Mögliche Formate der Kommunikationsmassnahme:
- Messen / Ausstellungen
- Veranstaltungen wie Tage der offenen Tür, Energie-Aperitifs, Energietage oder Erfahrungsaustausch-Seminare
Förderbedingungen
- Die Messe/Ausstellung oder die Veranstaltung wird von einer Gemeinde in Auftrag gegeben.
- Das Fördergesuch wird vor Projektdurchführung eingereicht.
- Das Thema CO2-Reduktion bei Gebäuden steht im Mittelpunkt der Massnahme.
- Es liegt keine Doppelförderung mit dem Programm EnergieSchweiz vor.
- Hinweis zur Unterstützung inkl. Logo Baselbieter Energiepaket, Logo Gebäudeprogramm.
- Es können nur Beiträge für förderberechtigte Kosten beantragt werden.
Förderberechtigte Kosten bei Messen/ Ausstellungen
- Messestand inkl. Auf- und Abbau (sofern nicht von EnergieSchweiz finanziert)
- Standmiete (Ausstellungsfläche)
- Eingekauftes externes Personal (keine Verwaltungsangestellte)
Förderberechtigte Kosten bei Veranstaltungen
- Raummiete (Veranstaltungsraum)
- Verpflegung für Personal und TeilnehmerIn
- Eingekauftes externes Personal / Referenten (keine Verwaltungsangestellte)
Förderprozess
Das Fördergesuch sowie der Abschluss nach Durchführung der Kommunikationsmassnahme kann elektronisch via energie@bl.ch eingereicht werden.
Einzureichende Unterlagen Gesuch
- Fördergesuch bestehend aus Ausgangslage, Beschreibung des Inhalts der Kommunikationsmassnahme und eine Kostenauflistung der einzelnen Arbeitsschritte
- Offerte (falls vorhanden)
- Auftragsbestätigung Gemeinde (falls Gesuchsteller nicht gleich Gemeinde)
Einzureichende Unterlagen Abschluss
- Nachweis der ausgeführten Kommunikationsmassnahme
- Detaillierte Abrechnung der Projektkosten
- Koordinaten zur Auszahlung der Fördergelder (Kontoinhaber, Name der Bank, IBAN)