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Medienmitteilung vom 02. Mai 2024
Der Regierungsrat möchte das erfolgreiche Förderprogramm fortführen
Einführung einer Energieprämie
Ab 2024 entrichtet der Kanton Basel-Landschaft auf die Fördertatbestände des Baselbieter Energiepakets (exkl. Beratungsdienstleistungen) eine Energieprämie für selbstgenutztes Wohneigentum im Kanton, falls
- die Liegenschaft selber von der Eigentümerschaft genutzt wird und
- von den im Haushalt wohnenden Personen das Total der Vermögenswerte 350'000 Franken und das Zwischentotal der Einkünfte 150’000 Franken nicht übersteigen. Massgebend sind hierbei die definitiven Steuerveranlagungen des Vor-Vorjahres.
Die Energieprämie wird zusätzlich zu den Förderbeiträgen des Energiepakets ausbezahlt und beträgt 20 Prozent der massnahmenspezifischen Investition, maximal jedoch 25'000 Franken. Das Gesuch für die Energieprämie wird im gleichen Fördergesuch wie für eine Massnahme des Baselbieter Energiepakets gestellt. Es braucht daher für die Energieprämie kein separates Gesuch. Weitere Informationen zur Energieprämie finden Sie hier.
Das Baselbieter Energiepaket ist am Umwelttag in Laufen 17. Juni 2023
Das Baselbieter Energiepaket ist am Umwelttag in Laufen
Am 17. Juni findet zwischen 09.30 und 17.00 Uhr in der Eishalle Laufen der «Umwelttag» statt. Das Programm ist vielfältig und verspricht gute Unterhaltung, inspirierende Ideen zum Thema Nachhaltigkeit sowie viel Spass für die ganze Familie. Auch das Baselbieter Energiepaket ist mit einem Stand präsent. Die Mitarbeiter*innen vom Amt für Umweltschutz und Energie freuen sich auf Ihren Besuch.
Weitere Informationen zum Umwelttag finden Sie hier https://www.umwelttag-laufen.ch.
Bund übernimmt Förderung der Impulsberatungen "erneuerbar heizen" ab 1. April 2022
Per 1. April 2022 übernimmt der Bund die Förderung der Impulsberatung "erneuerbar heizen" und bietet die Dienstleistung für Hausbesitzerinnen und Stockwerkeigentümer in der ganzen Schweiz kostenlos an. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die kantonale Förderung der Impulsberatungen. Auszahlungsgesuche für Impulsberatungen, bei denen das Erstberatungsgespräch vor Ort vor dem 1. April stattgefunden hat, können bis Ende 2022 beim Kanton eingereicht werden.
Neue Fördergegenstände ab 1. März 2022
Der Baselbieter Regierungsrat hat neue Fördergegenstände für das Baselbieter Energiepaket beschlossen. Gesuche dafür können ab 1. März 2022 gestellt werden:
- Impulsberatungen für grosse Mehrfamilienhäuser mit mehr als sechs Wohneinheiten
- Machbarkeitsstudien von Gemeinden für Wärmenetze
- Energie- und klimapolitische Kommunikationsaktivitäten von Gemeinden
Ab dem 1. März 2022 werden zudem die Kosten der WPSM-Zertifikate von Wärmepumpen vom Förderprogramm übernommen.
Mehr Informationen zum Regierungsratsbeschluss finden Sie in der Medienmitteilung unter folgendem Link.
«Neues» Baselbieter Energiepaket erfolgreich gestartet
Medienmitteilung
«Neues» Baselbieter Energiepaket ab 1. Mai 2020 in Kraft
Medienmitteilung vom 21. April 2020
Mitteilungen an Planungs- und Baufirmen
Mitteilungen zum Baselbieter Energiepaket, die als Newsletter an FachplanerInnen und an das ausführende Gewerbe verschickt worden sind.
Mitteilung vom 26. Januar 2017 | Weiterführung des Baselbieter Energiepakets mit Anpassungen an das HFM | |
Medienmitteilungen
Medienmitteilung vom 3. April 2017 | Das Baselbieter Energiepaket wird weitergeführt | |