Anschluss an ein Wärmenetz (Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung)
Bei mindestens 51 % erneuerbarer Wärme oder Abwärme.
Das Baselbieter Energiepaket fördert Anschlüsse an ein Wärmenetz mit mindestens 51 % Wärme aus erneuerbaren Quellen oder Abwärme.
Förderbedingungen
Allgemeine Bedingungen des Förderprogramms
Massnahmenspezifische Bedingungen
- Die Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung.
- Die Wärme wird mindestens zu 51 % aus erneuerbaren Quellen oder Abwärme erzeugt.
- CO2-Buchhaltung: Die Wärmenetzbetreiberin stellt dem Kanton die notwendigen Angaben zur Vermeidung von Doppelzählungen zur Verfügung.
- Der Förderbeitrag wird mit max. 50 Wth installierter Anschlussleistung pro m2 EBF bemessen.
- Das Gesuch wird vor Installationsbeginn eingereicht. Wenn Sie das Gesuch eingereicht haben, können Sie anschliessend vor Erhalt des Förderbescheids auf eigenes Risiko mit der Installation beginnen.
- Die Kombination mit einem Förderbeitrag «Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat» ist nicht möglich.
- Projekte mit mehr als 250 kW werden fallweise beurteilt.
Einzureichende Unterlagen Gesuch
- Unterschriebenes Gesuchsformular
- Offerte für hausinterne Heizungsanlage für Anschluss an ein Wärmenetz
- Evtl. Vollmacht der Eigentümerschaft für Unterschriftsberechtigung einer anderen Person
Einzureichende Unterlagen Abschluss
- Unterschriebenes Abschlussgesuch
- Abschlussrechnung (aus der Rechnung müssen die massnahmenspezifischen Investitionen ersichtlich sein)