Bonus Gebäudehülleneffizienz

Für die 90 %-ige gleichzeitige Sanierung von Fassade und Dach gibt es einen Bonus.

Von diesem Bonus können Sie profitieren, wenn Sie gleichzeitig mindestens 90 % der Fassaden- und Dachfläche mit der Massnahme «Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich» energetisch sanieren.

Förderbedingungen

Allgemeine Bedingungen des Förderprogramms

Massnahmenspezifische Bedingungen

  1. Die Baubewilligung des Gebäudes wurde vor dem Jahr 2000 erteilt.
  2. Der Zusatzbeitrag ist geknüpft an Gesuche für die Wärmedämmung der Hauptflächen gegen Aussenluft, d.h. Fassade, Dach und Boden. Mindestens 90 % dieser Bauteile werden gemäss der Massnahme «Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich» gleichzeitig energetisch saniert.
  3. Das Gesuch für Fassade und Dach (im gleichen Gesuch) wird vor Baubeginn eingereicht. Mit den Dämmmassnahmen wurde noch nicht begonnen. Wenn Sie das Gesuch eingereicht haben, können Sie anschliessend vor Erhalt des Förderbescheids auf eigenes Risiko mit dem Bau beginnen.

Hinweis

In Eigenleistung ausgeführte Arbeiten berechtigen nicht für den Bonus Gebäudehülleneffizienz.

Einzureichende Unterlagen Gesuch

  • Unterschriebenes Gesuchsformular
  • Vollständiges Gesuchsdossier der Massnahme «Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich»

Einzureichende Unterlagen Abschluss

  • Unterschriebenes Abschlussformular
  • Vollständiges Abschlussdossier der Massnahme «Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich»

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