Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit Tagesbehälter (Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung)
Holzfeuerungen, die von Hand mit Stückholz oder Pellets betrieben werden, können in kleinen Gebäuden die nötige Wärme bereitstellen.
Holzfeuerungen, die von Hand mit Stückholz oder Pellets betrieben werden, können in kleinen Gebäuden die nötige Wärme bereitstellen. Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung ist ein beinahe CO2-neutraler Brennstoff.
Förderbedingungen
Massnahmenspezifische Bedingungen
- Die Anlage ersetzt eine Heizöl, Erdgas- oder Elektroheizung.
- Die Anlage wird als Hauptheizung eingesetzt.
- Die Anlage erfüllt gesetzliche Vorschriften -> Es liegen eine Konformitätserklärung und eine Leistungserklärung vor und alle lufthygienischen Anforderungen werden eingehalten (Siehe Prüfblatt Lufthygiene Holzfeuerung)
- Die Leistungsgarantie von EnergieSchweiz liegt von einer Fachperson einer Fachfirma unterschrieben vor.
- Das Gesuch wird vor Installationsbeginn eingereicht. Wenn Sie das Gesuch eingereicht haben, können Sie anschliessend vor Erhalt des Förderbescheids auf eigenes Risiko mit der Installation beginnen.
- Die Kombination mit einem Förderbeitrag «Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat» ist nicht möglich.
Einzureichende Unterlagen Gesuch
- Unterschriebenes Gesuchsformular
- Prüfblatt lufthygienische Anforderungen Holzfeuerung
- Konformitätserklärung und eine Leistungserklärung des Anlagenherstellers
- Offerte für Holzfeuerung
- Evtl. Vollmacht der Eigentümerschaft für Unterschriftsberechtigung einer anderen Person
Einzureichende Unterlagen Abschluss
- Unterschriebenes Abschlussformular
- Leistungsgarantie Holzfeuerung von EnergieSchweiz, unterzeichnet von Fachfirma
- Abschlussrechnung (aus der Rechnung müssen die massnahmenspezifischen Investitionen ersichtlich sein)