Automatische Holzfeuerung bis 70 Kw Feuerungswärmeleistung (Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung)

Die automatischen Anlagen mit Holzschnitzeln oder Pellets.

Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung ist ein beinahe CO2-neutraler Brennstoff. Bei seiner Verbrennung wird so viel CO2 frei, wie der Baum bei seinem Wachstum aus der Atmosphäre entnommen hat. Automatische Holzfeuerungen, die mit Schnitzeln oder Pellets betrieben werden, stellen automatisch und bedarfsgerecht Wärme bereit wie fossile Feuerungen.

Energie- und Klimaeffekt

Eine automatische Holzfeuerung bis 70 kWFL spart pro kWth über 15 Jahre rund 20 MWh nicht erneuerbare Energie und damit 5,7 t CO2 ein

Förderbedingungen

Massnahmenspezifische Bedingungen

  1. Die Anlage ersetzt eine Heizöl, Erdgas- oder Elektroheizung.
  2. Die Anlage wird als Hauptheizung eingesetzt.
  3. Die Anlage erfüllt gesetzliche Vorschriften -> Es liegen eine Konformitätserklärung und eine Leistungserklärung vor und alle lufthygienischen Anforderungen werden eingehalten (Siehe Prüfblatt Lufthygiene Holzfeuerung)
  4. Die Leistungsgarantie von EnergieSchweiz liegt von einer Fachperson einer Fachfirma unterschrieben vor.
  5. Der Förderbeitrag wird mit max. 50 Wth installierter Kesselnennleistung pro m2 EBF bemessen.
  6. Das Gesuch wird vor Installationsbeginn eingereicht. Wenn Sie das Gesuch eingereicht haben, können Sie anschliessend vor Erhalt des Förderbescheids auf eigenes Risiko mit der Installation beginnen.
  7. Die Kombination mit einem Förderbeitrag «Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat» ist nicht möglich.

Einzureichende Unterlagen Gesuch

  • Unterschriebenes Gesuchsformular
  • Prüfblatt lufthygienische Anforderungen Holzfeuerung
  • Konformitätserklärung und eine Leistungserklärung des Anlagenherstellers
  • Offerte für Holzfeuerung
  • Evtl. Vollmacht der Eigentümerschaft für Unterschriftsberechtigung einer anderen Person

Einzureichende Unterlagen Abschluss

  • Unterschriebenes Abschlussformular
  • Leistungsgarantie Holzheizungen von EnergieSchweiz, unterzeichnet von Fachfirma
  • Abschlussrechnung (aus der Rechnung müssen die massnahmenspezifischen Investitionen ersichtlich sein)

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