Jetzt sanieren und profitieren
Das Baselbieter Energiepaket – ein kantonales Förderprogramm für mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäude.
Für Hauseigentümer
Ich saniere meine Liegenschaft
- Attraktive Förderbeiträge
- Heizkosten langfristig senken
- Wertsteigerung Ihrer Liegenschaft
Für Profis
Ich begleite ein Sanierungsprojekt
- Mehr Aufträge durch Förderanreize
- Klare technische Vorgaben
- Unterstützung bei Gesuchen
Nächste Infoanlässe
Info-Anlass für KMU und Fachleute im HDW
Erster Info-Anlass für Fachleute und KMU im Haus der Wirtschaft.
Info-Anlass für Private Hotel Hofmatt Münchenstein
Erster Info-Anlass für Private im Hotel Hofmatt in Münchenstein.
Info-Anlass für Private im Elefantehuus Liestal
Erster Info-Anlass für Private im EBL Elefantehuus in Liestal.
Aktuelles
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Baselbieter Energiepaket im Energiejournal von EnergieSchweiz
Das Förderprogramm des Kantons Basel-Landschaft ist in der neusten Ausgabe des Energiejournals von EnergieSchweiz präsent
Swissbau 2026 - Wir sind dabei, jetzt gratis Ticket sichern!
Das Baselbieter Energiepaket ist gemeinsam mit den Energiefachstellen Nordwestschweiz an der Swissbau 2026 vertreten. Sichern Sie sich...
Wie funktioniert das Förderprogramm?
In wenigen Schritten zu Ihrem Förderbeitrag – schnell erklärt.
Antrag vorbereiten
Informieren Sie sich, welche Massnahmen gefördert werden, und stellen Sie die nötigen Unterlagen zusammen.
Gesuch einreichen
Reichen Sie Ihren Förderantrag online über das Gesuchsportal ein – einfach und unkompliziert.
Prüfung abwarten
Ihr Gesuch wird geprüft. Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung mit den nächsten Schritten.
Sanierung durchführen
Nach der Förderzusage können Sie Ihre Sanierung innerhalb der vorgegebenen Frist umsetzen.
Beitrag erhalten
Nach erfolgreichem Abschluss und Prüfung erfolgt die Auszahlung des Förderbetrags.
Förderbedingungen beachten
Damit Ihr Gesuch bewilligt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Bitte informieren Sie sich über die allgemeinen Förderbedingungen des Baselbieter Energiepaketes, sowie der jeweiligen massnahmenspezifischen Förderbedingungen.
Ablauf & Gesuch einreichen
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Attraktive Förderbeiträge
- Weniger CO₂, mehr Energieeffizienz
- Mehr Wohnkomfort im Alltag
- Wertsteigerung Ihrer Liegenschaft
So funktioniert der Prozess
- Förderübersicht nach Themen
- Beitragssätze pro Massnahme
- Voraussetzungen & Bedingungen
- Hinweise zur Kombination von Förderungen
Das wird konkret gefördert
- Beratung & Planung
- Gebäudehülle (Fassade, Dach, Fenster)
- Heizung & Warmwasser (Wärmepumpe, Holzfeuerung, Anschluss an ein Wärmenetz)
- Solarthermie
- Neubau/Gesamterneuerung Minergie
Energieprämie
Energieprämie – zusätzlich zur Förderung
Neben dem regulären Förderbeitrag erhalten Sie für ausgewählte Massnahmen eine zusätzliche Prämie – unkompliziert und direkt. Damit wird Ihr Engagement für mehr Energieeffizienz doppelt belohnt.

Energieprämie sichern
Egal ob Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus – mit der Energieprämie profitieren Sie von einem einfachen Bonus für energetische Verbesserungen.
- Sanierung lohnt sich doppelt: Energie sparen und Prämie kassieren
- Ideal für einfache, gezielte Einzelmassnahmen
- Unkomplizierte Antragstellung – rasch und direkt online

Häufige Fragen
Viele Nutzer:innen haben ähnliche Fragen – wir haben die Antworten zusammengestellt.
In der Regel maximal 30 Tage, bis eine schriftliche Mitteilung erfolgt (Zusicherung, Nachforderung, Absage).
Wenn alle Förderbedingungen erfüllt sind, sind diese förderberechtigt. Bitte dokumentieren Sie alle Ihre Arbeiten am besten mit Fotografien. Beim Abschluss senden Sie uns alle Kaufbelege der Wärmedämmmaterialien sowie die Fotodokumentation.
Die Energiebezugsfläche (EBF) entspricht der beheizten Bruttogeschossfläche eines Gebäudes, welche innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegt. Die Bruttogeschossfläche kann aus den Bauplänen oder direkt am Gebäude ermittelt werden. Sie umfasst die Aussenabmessungen aller beheizten Geschosse, das heisst die Dicke der Aussenmauern und Trennwände wird mitgemessen. Für die Energiebezugsfläche ziehen Sie unbeheizte Räume wie Keller, Estrich, Garagen, etc. von der allenfalls durchgemessenen Fläche ab.
Spätestens beim Abschlussgesuch für eine Wärmedämmung der Gebäudehülle. Die GEAK Plus Pflicht gilt bei einem Förderbeitrag ab 10'000 Fr. pro Fördergesuch. Abgeschlossene Förderprojekte werden nicht summiert.
- Die Auszahlung erfolgt erst, wenn alle einzureichende Unterlagen vorliegen.
- Die Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle dürfen nicht in mehreren Anträgen unterteilen werden. Eine solche "Zerstückelung" des Projekts werden als ein einziger Antrag behandelt.
Sie haben Fragen zu den Fördermassnahmen?
Unser Team hilft Ihnen gerne persönlich weiter – bei Fragen zu den Fördermassnahmen oder zum Gesuch. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns via Kontaktformular.
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