Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe
(Umbau oder 1:1 Ersatz)
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe - jetzt Förderung sichern
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen gehören zu den energetisch effizientesten Wärmeerzeugungssystemen. Da sie Wärme aus dem Erdreich oder aus dem Grundwasser nutzen, stehen ihnen ganzjährig höhere und stabile Quelltemperaturen zur Verfügung.
Obwohl die Investitionskosten über jenen einer Luft/Wasser-Wärmepumpe liegen, bieten diese Systeme langfristige Vorteile, insbesondere für Gebäude mit erhöhtem Energiebedarf oder für Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine dauerhaft hohe Effizienz anstreben.
Für Anlagen, die Erdsonden oder Grund- beziehungsweise Oberflächenwasser nutzen, gelten je nach Standort besondere Anforderungen. Bohrungen für Erdsonden sowie die Nutzung von Gewässern sind bewilligungspflichtig und müssen vorgängig geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie am vorgesehenen Standort zulässig sind.
Förderberechtigt sind Projekte, bei denen eine fossile Heizung oder eine elektrische Widerstandsheizung ersetzt wird. Zusätzlich können Personen, die bereits frühzeitig auf eine Wärmepumpe gesetzt haben, sogenannte Pioniere, einen Förderbeitrag für den 1:1-Ersatz beantragen.
Förderbedingungen Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpe
Folgende Förderbedingungen gelten für den Ersatz einer fossilen oder direktelektrischen Heizung und beim 1:1-Ersatz einer Wärmepumpe:
- Das Gesuch wird vor Installationsbeginn der Wärmepumpe eingereicht
- Die Anlage ersetzt eine Öl-, Gas- oder Elektro-Hauptheizung
- Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor-Wärmepumpen
- Für Anlagen mit einer Leistung von bis 15 kWth ist eine Zertifizierung nach dem Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) erforderlich
- Für Anlagen mit einer Leistung von über 15 kWth ist ein gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel notwendig
- Bei einer Anlage mit einer Leistung von über 15 kWth, aber weniger als 70 kWth, muss zusätzlich eine von einer Fachperson unterschriebene Leistungsgarantie von EnergieSchweiz eingereicht werden
- Die fossile Spitzenlastabdeckung (z. B. durch einen zusätzlichen Öl- oder Gaskessel) der gesamten Anlage ist begrenzt auf:
- 0 % des jährlichen Gesamtwärmebedarfs (Heizung und Warmwasser) bei Anlagen bis 100 kWth,
- 10 % des jährlichen Gesamtwärmebedarfs bei Anlagen ab 100 kWth.
- Bei Anlagen mit einer Leistung von ab 70 kWth muss eine fachgerechte Strom- und Wärmemessung installiert werden
- Eine Kombination mit einem Förderbeitrag «Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat» ist nicht möglich
- Für Erdwärmesonden weist die Erdwärmesonden-Bohrfirma ein Gütesiegel vor
- Die allgemeinen Förderbedingungen werden eingehalten
Folgende Förderbedingungen gelten zusätzlich für den Ersatz einer fossilen oder direktelektrischen Heizung
- Die Anlage ersetzt eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung
Folgende Förderbedingungen gelten zusätzlich für den 1:1 - Ersatz einer Wärmepumpe
- Die neue Anlage ersetzt eine bestehende Sole/Wasser-Wärmepumpe oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe, die zwischen 1976 und 2005 installiert wurde. Massgebend ist dabei das Herstelljahr bzw. Baujahr der bestehenden Wärmepumpe
- Seit der Installation des bisherigen Heizsystems hat keine Handänderung stattgefunden, das heisst, es gab keinen Eigentümerwechsel der Liegenschaft
- Für die zu ersetzende Wärmepumpe wurden keine Fördergelder aus früheren Förderprogrammen in Anspruch genommen
Hinweise
- Die thermische Nennleistung der Wärmepumpe wird nach der europäischen Norm EN 14825 an den Betriebspunkten für Sole/Wasser B0/W34 und Wasser/Wasser W10/W34 berechnet
- Die Anlage kann zusammen mit einem weiteren erneuerbaren Heizsystem, also bivalent, betrieben werden
- Der Förderbeitrag wird so berechnet, dass maximal 50 Wth installierte thermische Nennleistung pro Quadratmeter Energiebezugsfläche berücksichtigt werden. Für die Berechnung der Energiebezugsfläche ist der Zustand vor der Sanierung massgebend
Einzureichende Unterlagen Gesuch
- Unterschriebenes Gesuchsformular
- Offerte (Kostenvoranschlag) für die Sole/Wasser-, oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe:
nur beim Ersatz einer fossilen oder elektrischen Heizung: Die Demontage einer bestehenden Elektro-, Gas- oder Ölheizung muss ebenfalls mit einer Offerte nachgewiesen werden. - Bei Anlagen bis 15 kWth:
Bestätigung des Installateurs, dass die Anlage mit Wärmepumpensystemmodul (WPSM) ausgeführt wird und ein Anlagezertifikat vorliegt - Bei Anlagen über 15 kWth:
Ein in der Schweiz gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel - Bei Anlagen ab 70 kWth:
Konzept zur fachgerechte Strom- und Wärmemessung - nur beim 1:1 – Ersatz der Wärmepumpe:
- 1x Foto der bestehenden Heizung, die ersetzt werden soll
- 1x Foto des Typenschilds der bestehenden Wärmepumpe (inklusive Baujahr) - Falls nicht die Eigentümerschaft selbst unterschreibt:
Vollmacht der Eigentümerschaft, die eine andere Person zur Unterschrift berechtigt
Einzureichende Unterlagen Abschluss
- Unterschriebenes Abschlussformular
- Abschlussrechnung:
Aus der Rechnung muss klar ersichtlich sein, welche Kosten genau zur geförderten Massnahme gehören (also die Investitionen für die Wärmepumpe und die dazugehörigen Arbeiten). - Bei Anlagen bis 15 kWth:
Anlagezertifikat Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) - Bei Anlagen über 15 kWth:
Falls kein WPSM angewendet wird und die Anlage kleiner als 70 kWth ist: Von einer Fachperson unterschriebene Leistungsgarantie von EnergieSchweiz
Förderbeiträge Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe (Umbau)
Ersatz einer fossilen oder direktelektrischen Heizung durch eine Sole/Wasser- oder einer Wasser/Wasser-Wärmepumpe
| Massnahme | Förderbeiträge in CHF |
|---|---|
| Sole-/Wasser- oder Wasser-/Wasser-Wärmepumpe | 7'000.- + 360.- /kWth |
Folgende Kombinationen sind möglich:
| Massnahme | Förderbeiträge in CHF | Gesuchstellung |
|---|---|---|
| + Bonus Erstinstallation Wärmeverteilung | bis 250 m² Energiebezugsfläche + 15'000.- ab 250 m² Energiebezugsfläche + 60.- / m² Energiebezugsfläche | Eigenständiges Gesuch notwendig |
| + Energieprämie | + 20 % der massnahmenspezifischen Investition (max. 25'000.-) | Innerhalb des Gesuchs zur Wärmepumpe |
Hinweis
Bei grossen Anlagen über 70 kWth kann keine Energieprämie beantragt werden.
Beitragsobergrenzen
- Der maximale Förderbeitrag pro Gesuch beträgt 100'000 Franken
- Der Förderbeitrag pro Massnahme ist auf maximal 50 % der spezifischen Investitionskosten begrenzt. Eine Ausnahme bildet der Bonus für die Erstinstallation der Wärmeverteilung mit einer Beitragsobergrenze von 100 % der massnahmenspezifischen Investitionen.
Beitragsuntergrenze
- Förderbeiträge unter 500 Franken werden nicht gewährt.
Förderbeiträge Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe (Ersatz)
1:1 Ersatz Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe
| Massnahme | Förderbeiträge in CHF |
|---|---|
| Sole-/Wasser- oder Wasser-/Wasser-Wärmepumpe | 2’800.- + 144.- /kWth |
Beitragsobergrenzen
- Der maximale Förderbeitrag pro Gesuch beträgt 100'000 Franken
- Der Förderbeitrag pro Massnahme ist auf maximal 50 % der spezifischen Investitionskosten begrenzt.
Beitragsuntergrenze
- Förderbeiträge unter 500 Franken werden nicht gewährt.

Energieprämie
Für diese Massnahme kann zusätzlich zu den regulären Förderbeiträgen die Energieprämie beantragt werden. Die Energieprämie beträgt 20 % der massnahmenspezifischen Investition, maximal jedoch CHF 25'000 pro Liegenschaft.
Hinweise:
- Die Energieprämie wird ausschliesslich beim Ersatz einer fossilen oder direkt-elektrischen Heizung durch eine Wärmepumpe gewährt. Bei einem 1:1-Ersatz besteht kein Anspruch auf eine Energieprämie
- Für Wärmepumpen mit einer Leistung von mehr als 70 kWth kann keine Energieprämie beantragt werden
- Die geltenden Förderbedingungen für die Energieprämie müssen eingehalten werden
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Links & Dokumente
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