Luft/Wasser-Wärmepumpe

(Umbau oder 1:1 Ersatz)

Luft/Wasser-Wärmepumpe (Umbau oder 1:1 Ersatz)
Luft/Wasser-Wärmepumpe (Umbau oder 1:1 Ersatz)

Luft/Wasser-Wärmepumpe - jetzt Förderung sichern

Mit einer Luft/Wasser-Wärmepumpe heizen Sie cleverer: Sie ersetzen Ihre Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch ein effizientes System mit erneuerbarer Energie, senken Ihre laufenden Kosten und reduzieren Ihren CO₂-Ausstoss. Dank der Förderung des Baselbieter Energiepakets wird dieser Schritt zusätzlich finanziell unterstützt.

Personen, die bereits früh auf eine Wärmepumpe als Heizsystem gesetzt haben, gelten als Pioniere und können Förderbeiträge für den 1:1-Ersatz beantragen. Damit würdigt das Baselbieter Energiepaket jene, die noch vor Beginn des Förderprogramms auf ein nachhaltiges Heizsystem umgestiegen sind.

Förderbedingungen Luft/Wasser-Wärmepumpen

Folgende Förderbedingungen gelten für den Ersatz einer fossilen oder direktelektrischen Heizung und beim 1:1-Ersatz einer Wärmepumpe:

  • Das Gesuch wird vor Installationsbeginn der Wärmepumpe eingereicht
  • Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor-Wärmepumpen
  • Für Anlagen mit einer Leistung von bis 15 kWth ist eine Zertifizierung nach dem Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) erforderlich
  • Für Anlagen mit einer Leistung von über 15 kWth ist ein gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel notwendig
  • Bei einer Anlage mit einer Leistung von über 15 kWth, aber weniger als 70 kWth, muss zusätzlich eine von einer Fachperson unterschriebene Leistungsgarantie von EnergieSchweiz eingereicht werden
  • Die fossile Spitzenlastabdeckung (z. B. durch einen zusätzlichen Öl- oder Gaskessel) der gesamten Anlage ist begrenzt auf:
    • 0 % des jährlichen Gesamtwärmebedarfs (Heizung und Warmwasser) bei Anlagen bis 100 kWth,
    • 10 % des jährlichen Gesamtwärmebedarfs bei Anlagen ab 100 kWth.
  • Bei Anlagen mit einer Leistung von ab 70 kWth muss eine fachgerechte Strom- und Wärmemessung installiert werden
  • Eine Kombination mit einem Förderbeitrag «Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat» ist nicht möglich
  • Eine Beitragszusicherung für Wärmepumpen im Aussenraum bedingt eine Meldung resp. ein Baugesuch (siehe Abschnitt Meldepflicht für kleine Wärmepumpen im Aussenbereich)
  • Die allgemeinen Förderbedingungen werden eingehalten

 

Folgende Förderbedingung gilt zusätzlich für den Ersatz einer fossilen oder direktelektrischen Heizung

  • Die Anlage ersetzt eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung

 

Folgende Förderbedingungen gelten zusätzlich für den 1:1 - Ersatz einer Wärmepumpe:

  • Die neue Anlage ersetzt eine bestehende Luft/Wasser-Wärmepumpe, die zwischen 1976 und 2005 installiert wurde. Massgebend ist dabei das Herstelljahr bzw. Baujahr der bestehenden Wärmepumpe
  • Seit der Installation des bisherigen Heizsystems hat keine Handänderung stattgefunden, das heisst, es gab keinen Eigentümerwechsel der Liegenschaft
  • Für die zu ersetzende Wärmepumpe wurden keine Fördergelder aus früheren Förderprogrammen in Anspruch genommen

Hinweise

  • Die thermische Nennleistung der Wärmepumpe wird nach der europäischen Norm EN 14825 am Betriebspunkt A-7/W34 berechnet
  • Die Anlage kann zusammen mit einem weiteren erneuerbaren Heizsystem, also bivalent, betrieben werden
  • Der Förderbeitrag wird so berechnet, dass maximal 50 Wth installierte thermische Nennleistung pro Quadratmeter Energiebezugsfläche berücksichtigt werden. Für die Berechnung der Energiebezugsfläche ist der Zustand vor der Sanierung massgebend

Einzureichende Unterlagen Gesuch

  • Unterschriebenes Gesuchsformular
  • Baugesuchnummer, falls die Wärmepumpe baubewilligungspflichtig ist (siehe Abschnitt Meldepflicht für kleine Wärmepumpen im Aussenbereich)
  • Offerte (Kostenvoranschlag) für die Luft/Wasser-Wärmepumpe
    nur beim Ersatz einer fossilen oder elektrischen Heizung: Die Demontage einer bestehenden Elektro-, Gas- oder Ölheizung muss ebenfalls mit einer Offerte nachgewiesen werden
  • Bei Anlagen bis 15 kWth:
    Bestätigung des Installateurs, dass die Anlage mit Wärmepumpensystemmodul (WPSM) ausgeführt wird und ein Anlagezertifikat vorliegt
  • Bei Anlagen über 15 kWth:
    Ein in der Schweiz gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel
  • Bei Anlagen ab 70 kWth:
    Konzept zur fachgerechte Strom- und Wärmemessung
  • Für den 1:1 - Ersatz einer Wärmepumpe: 
    - 1x Foto der bestehenden Heizung, die ersetzt werden soll
    - 1x Foto des Typenschilds der bestehenden Wärmepumpe (inklusive Baujahr)

Einzureichende Unterlagen Abschluss

  • Unterschriebenes Abschlussformular
  • Abschlussrechnung:
    Aus der Rechnung muss klar ersichtlich sein, welche Kosten genau zur geförderten Massnahme gehören (also die Investitionen für die Wärmepumpe und die dazugehörigen Arbeiten).
  • Bei Anlagen bis 15 kWth:
    Anlagezertifikat Wärmepumpen-System-Modul (WPSM)
  • Bei Anlagen über 15 kWth:
    Falls kein WPSM angewendet wird und die Anlage kleiner als 70 kWth ist: Von einer Fachperson unterschriebene Leistungsgarantie von EnergieSchweiz

Meldepflicht für kleine Wärmepumpen im Aussenbereich

Für kleine Luft/Wasser-Wärmepumpen im Aussenbereich gilt ein Meldeverfahren.

Die elektronische Meldung oder das Baugesuch ist beim Bauinspektorat einzugeben:

 

In welchen Situationen ist eine Meldung oder eine Baubewilligung notwendig? Untenstehende Abbildung gibt Aufschluss über das korrekte Vorgehen:

Förderbeiträge Luft/Wasser-Wärmepumpe (Umbau)

Ersatz einer fossilen oder direktelektrischen Heizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe

Massnahme Förderbeiträge in CHF
Luft/Wasser-Wärmepumpe 5'000.- + 200.- /kWth

Folgende Kombinationen sind möglich:

Massnahme Förderbeiträge in CHF Gesuchstellung
+ Bonus Erstinstallation Wärmeverteilung bis 250 m² Energiebezugsfläche + 15'000.- ab 250 m² Energiebezugsfläche + 60.- / Energiebezugsfläche Eigenständiges Gesuch notwendig
+ Energieprämie + 20 % der massnahmenspezifischen Investition (max. 25'000.-) Innerhalb des Gesuchs zur Wärmepumpe

Hinweis

Bei grossen Anlagen über 70 kWth kann keine Energieprämie beantragt werden.

 

Beitragsobergrenzen

  • Der maximale Förderbeitrag pro Gesuch beträgt 100'000 Franken
  • Der Förderbeitrag pro Massnahme ist auf maximal 50 % der spezifischen Investitionskosten begrenzt. Eine Ausnahme bildet der Bonus für die Erstinstallation der Wärmeverteilung mit einer Beitragsobergrenze von 100 % der massnahmenspezifischen Investitionen.

Beitragsuntergrenze

  • Förderbeiträge unter 500 Franken werden nicht gewährt.

 

Förderbeiträge Luft/Wasser-Wärmepumpe (Ersatz)

1:1 Ersatz Luft/Wasser-Wärmepumpe 

Massnahme Förderbeiträge in CHF
Luft/Wasser-Wärmepumpe 2'000.- + 80.- /kWth

Beitragsobergrenzen

  • Der maximale Förderbeitrag pro Gesuch beträgt 100'000 Franken
  • Der Förderbeitrag pro Massnahme ist auf maximal 50 % der spezifischen Investitionskosten begrenzt.

Beitragsuntergrenze

  • Förderbeiträge unter 500 Franken werden nicht gewährt.

Energieprämie

Für diese Massnahme kann zusätzlich zu den regulären Förderbeiträgen die Energieprämie beantragt werden. Die Energieprämie beträgt 20 % der massnahmenspezifischen Investition, maximal jedoch CHF 25'000 pro Liegenschaft.

 

Hinweise:
  • Die Energieprämie wird ausschliesslich beim Ersatz einer fossilen oder direkt-elektrischen Heizung durch eine Wärmepumpe gewährt. Bei einem 1:1-Ersatz besteht kein Anspruch auf eine Energieprämie
  • Für Wärmepumpen mit einer Leistung von mehr als 70 kWth kann keine Energieprämie beantragt werden
  • Die geltenden Förderbedingungen für die Energieprämie müssen eingehalten werden

 

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