Allgemeine Förderbedingungen
Hier erfahren Sie, welche grundlegenden Regeln für Gesuch, Umsetzung und Auszahlung im Baselbieter Energiepaket gelten.
Allgemeine Förderbedingungen verständlich erklärt
Die allgemeinen Förderbedingungen bilden den Rahmen, damit Fördergelder fair, transparent und wirksam eingesetzt werden. Sie klären, welche Projekte grundsätzlich unterstützt werden, wer ein Gesuch einreichen und wer die Auszahlung erhalten kann, sowie welche Fristen und Nachweise einzuhalten sind. Damit Ihr Vorhaben reibungslos geprüft werden kann, regeln die Bedingungen auch den Umgang mit Kombinationen anderer Förderungen und die Einsicht in Unterlagen.
EigentümerIn
Das Gesuchsformular kann vom Eigentümer oder einer bevollmächtigten Person unterzeichnet werden. Die Fördergelder werden dem Eigentümer oder der Bevollmächtigten ausbezahlt. Im Falle einer Bevollmächtigung muss eine schriftliche Vollmacht dem Gesuch beigelegt werden.
Bund und Kantone
Gebäude, die sich im Besitz des Bundes, von bundesnahen Organisationen (wie SBB oder Schweizerische Post) oder des Kantons befinden, sind nicht förderberechtigt.
Frist
Eine Zusicherung ist 36 Monate ab Datum der Zusage gültig. Vor Ablauf dieser Frist muss das Projekt umgesetzt und das Abschlussformular mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Andernfalls verfällt die Zusicherung.
Doppelförderung
Die Doppelförderung mit offizieller Anrechnung der Energie- oder Klimawirkung durch den Bund ist nicht möglich. Dazu gehören Massnahmen, deren CO₂-Einsparungen gemäss CO₂-Gesetz bereits angerechnet werden für die Kompensationspflicht von Herstellern oder Importeuren fossiler Treibstoffe (z. B. Projekte von KLIK) oder für eine Zielvereinbarung mit Unternehmen (CO₂-Abgabebefreiung) oder mit einer KVA oder die im Emissionshandelssystem EHS sind. Eine zusätzliche Förderung durch Dritte z. B. von Gemeinden ist möglich, wenn diese auf die Emissionsreduktionsrechte verzichten.
Doppelförderung mit anderer Zielsetzung z. B. Schallschutz ist möglich.
Beitragssätze
Das Gesuch wird mit den zum Zeitpunkt der Zusicherung geltenden Beitragssätzen und Bedingungen beurteilt.
Einsicht
Die Bauherrschaft akzeptiert eine umfassende Einsichtnahme in die Planungsunterlagen und eine allfällige Stichprobenkontrolle am Bau oder eine Schlussabnahme.
Rückforderung
Im Falle unrichtiger Angaben oder bei Nichteinhaltung der festgelegten Auflagen und Bedingungen kann die Beitragszusicherung rückgängig gemacht oder der bereits ausbezahlte Beitrag samt Zinsen zurückgefordert werden.
Massnahmenspezifische Förderbedingungen
Die einzelnen förderberechtigten Massnahmen des Baselbieter Energiepaketes haben zu den allgemeinen Förderbedingungen zusätzliche Bedingungen. Diese finden Sie unter den Detailseiten der jeweiligen Massnahme. Hier geht es zur Übersicht:
Alle Massnahmen

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Unser Team hilft Ihnen gerne persönlich weiter – bei Fragen zu den Fördermassnahmen oder zum Gesuch. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns via Kontaktformular.
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