Energiebezugsfläche
Die Energiebezugsfläche auch EBF genannt, ist die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für die ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Zur Energiebezugsfläche zählen Hauptnutzflächen (Wohnzimmer, Schlafzimmer etc.), Verkehrsflächen (Treppenhaus, Gang), Garderoben und Flächen der Sanitärräume, sofern diese Flächen innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen.
Die thermische Gebäudehülle ist ein geschlossener geometrischer Körper, der aus den Bauteilen (Aussenwand, Innenwand, Dach, Decke, Boden, Fenster, Türen usw.) gebildet wird, welche den beheizten Raum vom Aussenklima und den nicht beheizten Räumen abgrenzen.
Zur Energiebezugsfläche zählen auch Nebennutzflächen welche eine Fläche kleiner als 10 m² aufweisen. Als Nebennutzflächen gelten zum Beispiel Ver- und Entsorgungsschächte, Abstellräume (Keller), Waschküchen, Heizräume usw.
Nicht zur Energiebezugsfläche zählen Nebennutzflächen und Funktionsflächen, die ohne Heizung verwendbar sind (Waschküchen, Technische Räume, Heizzentralen, Garagen, Abstellräume, Estrich usw.), auch wenn diese beheizt sind (Ausnahme: Flächen kleiner als 10 m² die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen). Flächenteile mit einer Raumhöhe kleiner als 1.0 m (siehe Beispiel Dachgeschoss) zählen nicht zur Energiebezugsfläche.