Thermische Solaranlage und Regeneration Erdsonde

Sonnenwärme nutzen, Kosten senken: Thermische Solaranlage fördern lassen – auch zur Erdsonden-Regeneration im Neubau.

Thermische Solaranlage und Regeneration Erdsonde
Thermische Solaranlage und Regeneration Erdsonde

Thermische Solaranlage und Regeneration Erdsonde - jetzt Förderung sichern

Thermische Solaranlagen stellen umweltschonend Brauchwarmwasser bereit und können die Heizung unterstützen. Das Baselbieter Energiepaket fördert diese thermischen Anlagen. Thermische Solaranlagen werden auch auf Neubauten gefördert, wenn sie zur Regeneration der Erdwärmesonde eingesetzt werden.

Förderbedingungen

  • Das Gesuch muss eingereicht werden, bevor mit der Installation der thermischen Solaranlage begonnen wird
  • Die thermische Solaranlage wird in der Regel auf einem bestehenden Gebäude installiert
    Ausnahme: Anlagen, die der Regeneration von Erdwärmesonden dienen, dürfen auch auf Neubauten installiert werden
  • Bei Anlagen mit einer Leistung von 70 kWth oder mehr gilt:
    Die Solaranlage muss Teil eines Gesamtsystems mit erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung sein, dass eine Heizung mit Heizöl, Erdgas oder eine Elektroheizung ersetzt
  • Die fossile Spitzenlastabdeckung (z. B. durch einen zusätzlichen Öl- oder Gaskessel) der gesamten Anlage ist begrenzt auf:
    • 0 % des jährlichen Gesamtwärmebedarfs (Heizung und Warmwasser) bei Anlagen bis 100 kWth
    • 10 % des jährlichen Gesamtwärmebedarfs bei Anlagen ab 100 kWth
  • Es wird kein 1:1-Ersatz bestehender Solarkollektoren gefördert, ohne die Anlage zu vergrössern. Bei einer Erweiterung der bestehenden Anlage müssen mindestens 2 kWth zusätzliche thermische Kollektor-Nennleistung installiert werden
  • Die verwendeten Solarkollektoren müssen in der Liste auf www.kollektorliste.ch aufgeführt sein. Das bedeutet in der Regel:
    • Sie tragen das Solar-Keymark-Label
    • Sie wurden nach den Normen EN 12975-1/-2, EN 12975-1 oder ISO 9806 geprüft
  • Es liegt eine Validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar/EnergieSchweiz (www.qm-solar.ch) vor. Diese Leistungsgarantie muss von einer Fachperson einer Fachfirma unterschrieben sein
  • Bei Anlagen mit einer Leistung von 20 kWth oder mehr ist eine aktive Anlagenüberwachug vorgeschrieben, die den Vorgaben von Swissolar entspricht.
  • Nicht gefördert werden:
    • Luftkollektoren
    • Anlagen zur Heutrocknung
    • Anlagen, die ausschliesslich ein Schwimmbad beheizen
  • Es ist keine Kombination mit einem Förderbeitrag «Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat» möglich
  • Eine Beitragszusicherung (also die Zusage eines Förderbeitrags) setzt voraus, dass eine Meldung bzw. ein Baugesuch eingereicht wird
  • Die allgemeinen Förderbedingungen werden eingehalten

Einzureichende Unterlagen Gesuch

  • Unterschriebenes Gesuchsformular
  • Offerte (Kostenvoranschlag) für die thermische Solaranlage
  • Bei Anlagen mit einer Leistung von über 70 kWth muss in der Offerte zusätzlich die Demontage einer bestehenden Elektro-, Gas- oder Ölheizung ausgewiesen sein
  • Von der Ausführungsfirma unterschriebene validierte Leistungsgarantie für die Sonnenkollektoren von www.qm-solar.ch.
  • Bei Anlagen ab 20 kWth:
    Konzept zur aktiven Anlagenüberwachung nach den Vorgaben von Swissolar (wie die Anlage laufend kontrolliert und überwacht wird)
  • Falls nicht die Eigentümerschaft selbst unterschreibt:
    Vollmacht der Eigentümerschaft, die eine andere Person zur Unterschrift berechtigt.
  • Baugesuchnummer, falls die Solaranlage baubewilligungspflichtig ist (siehe Merkblatt)

Einzureichende Unterlagen Abschluss

  • Unterschriebenes Abschlussformular
  • Abschlussrechnung:
    Aus der Rechnung muss klar ersichtlich sein, welche Kosten genau zur geförderten Massnahme gehören (also die massnahmenspezifischen Investitionen)

Meldepflicht

Im Kanton Basel-Landschaft sind für Solaranlagen innerhalb der Bauzonen und in der Landwirtschaftszone in der Regel keine Baubewilligungen nötig. Die Anlagen sind jedoch mit einem Meldeformular 30 Tage vor Baubeginn dem Bauinspektorat zu melden.

Meldeformular Solaranlagen

Baubewilligungspflicht

Solaranlagen in Kern-, Ortsbildschutz- oder Denkmalschutzzonen sowie auf Kultur- oder Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung bedürfen einer Baubewilligung.

Auskünfte: Bauinspektorat, Tel. 061 552 67 77

Förderbeiträge Thermische Solaranlage und Regeneration Erdwärmesonde

Thermische Solaranlage für Warmwasser und Heizungsunterstützung sowie zur Regeneration von Erdwärmesonden

Massnahme Förderbeiträge in CHF
Thermische Solaranlage 2'400.- + 1000.- / kWth

Beitragsobergrenzen

  • Der maximale Förderbeitrag pro Gesuch beträgt 100'000 Franken
  • Der Förderbeitrag pro Massnahme ist auf maximal 50 % der spezifischen Investitionskosten begrenzt

 

Beitragsuntergrenze

  • Förderbeiträge unter 500 Franken werden nicht gewährt
Energieprämie
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