Neubau/Erweiterung Wärmenetz

Die Fördermassnahme für grosse Wärmezentralen mit Wärmenetzen.

Neubau/Erweiterung Wärmenetz
Neubau/Erweiterung Wärmenetz

Neubau / Erweiterung Wärmenetz - jetzt Förderung sichern

Wenn Sie für einen Wärmeverbund eine grössere Wärmeerzeugungsanlage planen, können Sie sich mit dieser Fördermassnahme einen Teil der Investition zurückholen. Unterstützt werden Anlagen oder Anlageteile, die gegenüber heute zusätzlich Komfortwärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme bereitstellen und diese über ein neues oder erweitertes Wärmenetz an bestehende Gebäude verteilen. So machen Sie Ihren Wärmeverbund schrittweise erneuerbar, stärken die lokale Versorgungssicherheit und profitieren gleichzeitig von finanzieller Unterstützung durch das Baselbieter Energiepaket.

Förderbedingungen

  • Das Gesuch muss eingereicht werden, bevor mit der Installation der Anlage bzw. mit den Bauarbeiten begonnen wird.
  • Mit dem Projekt wird zusätzlich zur bisherigen Situation mehr Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus Abwärme verteilt.
  • Die zusätzlich verteilte Energie wird für die Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser eingesetzt.
  • Die Wärmelieferung erfolgt an bestehende Bauten, nicht an Neubauten.
  • Bei Wärmepumpen mit Erdwärme- oder Grundwassernutzung liegt die Bewilligung für Erdsondenbohrungen oder für die Nutzung von Grundwasser vor.
  • Die Betreiberin des Wärmenetzes stellt dem Kanton die notwendigen Angaben zur Vermeidung von Doppelzählungen zur Verfügung (z. B. bei mehreren Förderprogrammen oder Auswertungen).
  • Die Allgemeinen Förderbedingungen werden eingehalten.

Hinweis

  • Die Förderung von Fernwärmenetzen ist auf besonders innovative und energiepolitisch wichtige Projekte beschränkt. Das bedeutet: Projekte, die ausschliesslich auf den knappen Energieträger Holz setzen, werden nicht gefördert.
  • Reine Ersatzanlagen, bei denen eine bestehende Anlage einfach 1:1 ersetzt wird ohne Erweiterung, sind nicht förderberechtigt.
  • Bei Anlagen mit Stromproduktion und Kostendeckender Einspeisevergütung (KEV) ist nur die zusätzliche Wärmeproduktion förderberechtigt, die über die energetischen Mindestanforderungen der KEV hinausgeht.
  • Prozesswärme (zum Beispiel für industrielle Prozesse oder Produktion) ist nicht förderberechtigt.
  • Die Wärmelieferung an Neubauten ist nicht förderberechtigt – gefördert wird nur die Versorgung bestehender Bauten.

Einzureichende Unterlagen Gesuch

  • Unterschriebenes Gesuchsformular
  • Situationsplan mit eingezeichnetem Wärmeverbund und den anzuschliessenden Gebäuden
  • Projektbeschrieb, der enthält:
    • ein technisches Prinzipschema (vereinfachte Darstellung des Systems)
    • eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Darstellung von Kosten und Nutzen des Projekts)
  • Berechnung der potenziell förderbaren Wärmemenge für das Wärmenetz
    (mit dem vorgesehenen Formular einzureichen)
  • Liste der anzuschliessenden Bauten inklusive Berechnung der jährlichen Wärmemenge pro Gebäude

Einzureichende Unterlagen Abschluss

  • Unterschriebenes Abschlussformular
  • Detaillierte Schlussabrechnung
    (Aufstellung aller tatsächlich angefallenen Kosten für das Projekt)
  • Liste der effektiv angeschlossenen Bauten, inklusive Berechnung der jährlichen Wärmemenge pro angeschlossenem Gebäude

Förderbeiträge Neubau/Erweiterung Wärmenetz

Für den Neubau oder die Erweiterung eines Wärmenetzes zur Versorgung bestehender Gebäude mit erneuerbarer Fernwärme

Massnahme Förderbeiträge in CHF
Neubau/Erweiterung Fernwärme Fallweise Beurteilung
Energieprämie
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