Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhaus
Elektromobilität gemeinsam möglich machen – jetzt Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus realisieren, CO₂ sparen und sich die Förderung des Baselbieter Energiepakets sichern.
Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser - jetzt Förderung sichern
Mit einer gemeinsamen Ladeinfrastruktur machen Sie Ihr Mehrfamilienhaus fit für die Zukunft. Die Umsetzung dieser Massnahme erleichtert den Umstieg auf Elektromobilität, reduziert langfristig CO₂-Emissionen im Verkehrsbereich und leistet damit einen konkreten Beitrag zum Klimaschutz.
Die Förderung unterstützt die fest mit dem Gebäude verbundene Grundinstallation für private Ladepunkte in bestehenden Mehrparteiengebäuden ab drei Wohneinheiten. Ein Lastmanagement sorgt für einen sicheren Betrieb und einzelne Ladestationen können später unkompliziert nachgerüstet werden, und das Ganze mit finanzieller Unterstützung des Baselbieter Energiepakets.
Förderbedingungen
- Das Gesuch muss vor Installationsbeginn eingereicht werden. Als Installationsbeginn gilt das Anbringen der Elektroversorgung für die Parkplätze
- Gefördert wird die Basisladeinfrastruktur in bestehenden Mehrparteiengebäuden (SIA 380/1:2016, Gebäudekategorie I Wohnen Mehrfamilienhaus) mit mindestens drei Wohneinheiten
- Förderberechtigt sind nur private Ladestationen, also Ladepunkte, die nicht öffentlich zugänglich sind
- Die Basisladeinfrastruktur muss über ein Lastmanagementsystem verfügen
- Es müssen mindestens drei Parkplätze mit einer Basisladeinfrastruktur ausgerüstet werden
- Als Basisladeinfrastruktur gilt die fest mit dem Gebäude verbundene Elektroinstallation, welche die Voraussetzung für den Anschluss einzelner Ladestationen bildet. Dazu gehören insbesondere:
- der Netzanschluss
- die Elektroinstallationen der Unterverteilung (einschliesslich Sicherungen, Zähler und Lastmanagement)
- die Stromverteilung bis zu den einzelnen Parkplätzen (zum Beispiel über Flachbandkabel oder Stromschienen)
- die Kommunikationsinfrastruktur
- die Vorbereitung der Montage mittels Rückplatte, abgestimmt auf das gewählte Ladesystem
- Die Ausgestaltung der Basisladeinfrastruktur entspricht der Ausbaustufe C2 «Power to Parking» gemäss Merkblatt SIA 2060
- Alle baulichen Arbeiten und Installationen werden von Fachpersonen durchgeführt und entsprechen den aktuellen technischen Anschlussbedingungen (TAB)
- Die Eigentümerschaft der Parkierungsanlage ist über das Fördergesuch und die Förderbedingungen informiert und ist mit der Gesuchstellung einverstanden
- Die Allgemeinen Förderbedingungen werden eingehalten
Hinweise
- Neubauten sind von der Förderung ausgeschlossen. Dazu zählen auch Ersatzneubauten, also Fälle, in denen ein Gebäude abgebrochen und anschliessend neu gebaut wird
- Berechnungsgrundlage für den Förderbeitrag ist die Anzahl Ladepunkte, die mit der eingebauten Basisladeinfrastruktur nach dem Ausrüsten mit Ladestationen zur Verfügung stehen. Das entspricht in der Regel der Anzahl Parkplätze, für die die Grundinstallation zum Laden vorbereitet wurde
- Für die Berechnung des Förderbeitrags können ausschliesslich förderberechtigte Kosten berücksichtigt und geltend gemacht werden. Dazu gehören:
- Projektadministration
- Installation einschliesslich Durchbrüche und Kernbohrungen
- Lastmanagement
- Hauptverteilung und Unterverteilung
- Technische Installation für Internet- und Kommunikationsanbindung
- Brandabschottung
- Tiefbauarbeiten
- Die Basisladeinfrastruktur für Parkplätze im Rahmen einer baubewilligungspflichtigen Erweiterung oder Änderung der Einstellhalle ist nicht förderberechtigt
- Die Basisladeinfrastruktur kann sich innerhalb oder ausserhalb eines Gebäudes befinden. Sie muss sich jedoch in unmittelbarer Nähe zum Gebäude befinden und zur gleichen Eigentümerschaft gehören
Einzureichende Unterlagen Gesuch
- Unterschriebenes Gesuchsformular
- Kabelführungsplan der Parkierungsanlage:
Auf diesem Plan müssen alle geplanten Installationen eingezeichnet sein (z. B. alle Leitungen/Kabel und allenfalls Ladestationen) sowie die Anordnung der Ladeplätze mit der Basisladeinfrastruktur. Die auszurüstenden Parkplätze sind rot markiert, und alle Teile des Plans (z. B. Parkplätze, Leitungen, Verteilungen) sind klar beschriftet - Fotos der auszurüstenden Parkplätze vor der Installation
- Offerte (Kostenvoranschlag für die vorgesehenen Arbeiten und Installationen)
- Einverständniserklärung der Eigentümerschaft der Parkierungsanlage zur Gesuchsstellung
Einzureichende Unterlagen Abschluss
- Unterschriebenes Abschlussformular
- Fotos aller installierten Komponenten (Basisinfrastruktur, Ladestationen, Lastmanagementsystem, etc.)
- Rechnung: Material- und Installationskosten bis zur Inbetriebnahme
- Inbetriebnahmeprotokoll (unterzeichnet)
Förderbeiträge Ladeinfrastruktur Mehrfamilienhaus
Grundinstallation für private Ladepunkte in bestehenden Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten
| Massnahme | Förderbeiträge in CHF |
|---|---|
| Ladeinfrastruktur Mehrfamilienhaus | CHF 500.- / Ladepunkt |
Beitragsobergrenzen
- Der maximale Förderbeitrag pro Gesuch beträgt 100'000 Franken
- Der Förderbeitrag pro Massnahme ist auf maximal 50 % der spezifischen Investitionskosten begrenzt.
Beitragsuntergrenze
- Förderbeiträge unter 500 Franken werden nicht gewährt.
Weiterführende Links zu Webseiten und Dokumente passend zum Thema:
Dokumente
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