Kommunikation für Gemeinden
Der Kanton unterstützt Gemeinden finanziell bei der Durchführung von Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen rund um das Thema Energieeffizienz und erneuerbare Energie am Gebäude.
Kommunikation für Gemeinden - jetzt Fördergelder sichern
Informationsdefizite sind nachweislich immer noch ein zentrales Hindernis für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Gemeinden haben hier dank ihrer Nähe zur Bevölkerung eine Schlüsselrolle: Mit gezielten Kommunikationsmassnahmen können sie Wissenslücken schliessen, Orientierung bieten und Menschen konkret zum Handeln motivieren.
Der Kanton unterstützt solche Aktivitäten finanziell: Gefördert werden Messen und Ausstellungen inklusive Standzubehör, ebenso Veranstaltungen mit Kosten für Raummiete, Verpflegung von Personal und Teilnehmenden sowie für externes Personal und Referentinnen/Referenten – mit bis zu 50 % der entstandenen Kosten.
Mögliche Formate der Kommunikationsmassnahme
- Messen / Ausstellungen
- Veranstaltungen wie Tage der offenen Tür, Energie-Aperitifs, Energietage oder Erfahrungsaustausch-Seminare
Förderbedingungen
- Die Messe, Ausstellung oder Veranstaltung wird von einer Gemeinde in Auftrag gegeben
- Im Zentrum der Massnahme steht das Thema CO₂-Reduktion bei Gebäuden
- Es liegt keine Doppelförderung mit dem Programm EnergieSchweiz vor
- In der Kommunikation zur Massnahme wird auf die Unterstützung durch das Baselbieter Energiepaket und das Gebäudeprogramm hingewiesen, inklusive Verwendung der entsprechenden Logos
- Es können nur Beiträge für förderberechtigte Kosten beantragt werden
Förderberechtigte Kosten bei Messen/ Ausstellungen
- Messestand inklusive Auf- und Abbau (sofern diese Kosten nicht bereits durch EnergieSchweiz finanziert werden)
- Standmiete, also die Kosten für die Ausstellungsfläche
- Extern eingekauftes Personal (z. B. Betreuung des Standes); Verwaltungsangestellte der Gemeinde oder Organisation sind nicht förderberechtigt
Förderberechtigte Kosten bei Veranstaltungen
- Raummiete für den Veranstaltungsraum
- Verpflegung für Personal und Teilnehmende
- Extern eingekauftes Personal oder Referentinnen/Referenten; Verwaltungsangestellte sind nicht förderberechtigt
Einzureichende Unterlagen
- Unterzeichnetes Gesuchsformular
- Detaillierte Abrechnung der Projektkosten
- Auftragsbestätigung Gemeinde (falls Gesuchsteller nicht gleich Gemeinde)
Förderbeiträge Kommunikation für Gemeinden
Für kommunale Informationsmassnahmen zu energieeffizientem und erneuerbarem Bauen
| Massnahme | Förderbeiträge in CHF |
|---|---|
| Kommunikationsmassnahmen | 50 % der förderberechtigten Kosten |
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