Kommunikation für Gemeinden

Der Kanton unterstützt Gemeinden finanziell bei der Durchführung von Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen rund um das Thema Energieeffizienz und erneuerbare Energie am Gebäude.

Kommunikation für Gemeinden
Kommunikation für Gemeinden

Kommunikation für Gemeinden - jetzt Fördergelder sichern

Informationsdefizite sind nachweislich immer noch ein zentrales Hindernis für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Gemeinden haben hier dank ihrer Nähe zur Bevölkerung eine Schlüsselrolle: Mit gezielten Kommunikationsmassnahmen können sie Wissenslücken schliessen, Orientierung bieten und Menschen konkret zum Handeln motivieren.

Der Kanton unterstützt solche Aktivitäten finanziell: Gefördert werden Messen und Ausstellungen inklusive Standzubehör, ebenso Veranstaltungen mit Kosten für Raummiete, Verpflegung von Personal und Teilnehmenden sowie für externes Personal und Referentinnen/Referenten – mit bis zu 50 % der entstandenen Kosten.

Mögliche Formate der Kommunikationsmassnahme

  • Messen / Ausstellungen
  • Veranstaltungen wie Tage der offenen Tür, Energie-Aperitifs, Energietage oder Erfahrungsaustausch-Seminare

Förderbedingungen

  • Die Messe, Ausstellung oder Veranstaltung wird von einer Gemeinde in Auftrag gegeben
  • Im Zentrum der Massnahme steht das Thema CO₂-Reduktion bei Gebäuden
  • Es liegt keine Doppelförderung mit dem Programm EnergieSchweiz vor
  • In der Kommunikation zur Massnahme wird auf die Unterstützung durch das Baselbieter Energiepaket und das Gebäudeprogramm hingewiesen, inklusive Verwendung der entsprechenden Logos
  • Es können nur Beiträge für förderberechtigte Kosten beantragt werden

Förderberechtigte Kosten bei Messen/ Ausstellungen

  • Messestand inklusive Auf- und Abbau (sofern diese Kosten nicht bereits durch EnergieSchweiz finanziert werden)
  • Standmiete, also die Kosten für die Ausstellungsfläche
  • Extern eingekauftes Personal (z. B. Betreuung des Standes); Verwaltungsangestellte der Gemeinde oder Organisation sind nicht förderberechtigt

Förderberechtigte Kosten bei Veranstaltungen

  • Raummiete für den Veranstaltungsraum
  • Verpflegung für Personal und Teilnehmende
  • Extern eingekauftes Personal oder Referentinnen/Referenten; Verwaltungsangestellte sind nicht förderberechtigt

Einzureichende Unterlagen

  • Unterzeichnetes Gesuchsformular
  • Detaillierte Abrechnung der Projektkosten
  • Auftragsbestätigung Gemeinde (falls Gesuchsteller nicht gleich Gemeinde)

Förderbeiträge Kommunikation für Gemeinden

Für kommunale Informationsmassnahmen zu energieeffizientem und erneuerbarem Bauen

Massnahme Förderbeiträge in CHF
Kommunikationsmassnahmen 50 % der förderberechtigten Kosten
Energieprämie
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