+ Bonus Photovoltaik-Anlage

Wer eine Dach- oder Fassadensanierung mit dem Bau einer Photovoltaikanlage kombiniert, erhält einen zusätzlichen Bonus

+ Bonus Photovoltaik-Anlage
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Bonus Photovoltaikanlage - jetzt Förderung sichern

Diesen Bonus sichern Sie sich, wenn Sie zwei Schritte auf einmal machen: Sie sanieren die Fassade und/oder das Dach Ihres Wohngebäudes und kombinieren diese Arbeiten mit dem Bau einer Photovoltaikanlage. So verbessern Sie gleichzeitig die Dämmung Ihres Hauses und produzieren Ihren eigenen Solarstrom.

Förderbedingungen

Hinweise

  • Der Bonus für Photovoltaikanlagen wird ausschliesslich auf die energetisch sanierte Bauteilfläche gewährt. Wird die Anlage auf einem anderen Bauteil erstellt, beispielsweise auf einem Carport oder einem Nebengebäude, besteht kein Anspruch auf eine Förderung
  • Ein allfälliger Bonus für die Installation einer Photovoltaikanlage bezieht sich auf das wärmegedämmte Bauteil. Diese darf daher nicht kleiner sein als die Fläche der entsprechenden Photovoltaikanlage

Einzureichende Unterlagen Gesuch

Einzureichende Unterlagen Abschluss

  • Unterschriebenes Abschlussformular
  • Fotos und Rechnungen der Photovoltaikanlage
  • Vollständiges Abschlussdossier der Massnahme «Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich»

Förderbeiträge Bonus Photovoltaikanlage

Bonus für Photovoltaik bei gleichzeitiger Dach- und/oder Fassadendämmung

Massnahme Förderbeiträge in CHF
+ Bonus Kombination mit Photovoltaik-Anlage (Dach) Dachfläche: + 40.- /m² Modulfläche
+ Bonus Kombination mit Photovoltaik-Anlage (Fassade) Fassadenfläche: + 120.- /m² Modulfläche

Folgende Kombinationen sind möglich:

Massnahme Förderbeiträge in CHF Gesuchstellung
Wärmedämmung Dach, Fassade, Wand und Boden gegen Erdreich 40.- /m² wärmegedämmte Fläche Innerhalb des Gesuchs zur Wärmedämmung
+ Bonus Gebäudehülleneffizienz (90 % der Fassaden- und Dachfläche) + 120.- /m² wärmegedämmte Fläche Eigenständiges Gesuch notwendig

Beitragsobergrenzen

  • Der maximale Förderbeitrag pro Gesuch beträgt 100'000 Franken
  • Der Förderbeitrag pro Massnahme* ist auf maximal 50 % der spezifischen Investitionskosten begrenzt. Eine Ausnahme bilden in Eigenleistung durchgeführte Wärmedämmung. In diesem Fall kann der Förderbeitrag bis zu 100 % der Materialkosten für die Wärmedämmung betragen

* Die Förderbeiträge für die Wärmedämmung, die Kombination mit einer Photovoltaikanlage, die Energieprämie sowie den Bonus für Gebäudehülleneffizienz gelten als eine einzige Massnahme und werden den gesamten Investitionskosten der Wärmedämmung gegenübergestellt. Dabei sind die Kosten der Photovoltaikanlage von den Investitionskosten in Abzug zu bringen.


 

Beitragsuntergrenze

  • Förderbeiträge unter 500 Franken werden nicht gewährt.
Energieprämie
Sie haben Fragen zu den Fördermassnahmen?

 

Unser Team hilft Ihnen gerne persönlich weiter – bei Fragen zu den Fördermassnahmen oder zum Gesuch. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns via Kontaktformular.

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