+ Bonus Gebäudehülleneffizienz
Für die 90 %-ige gleichzeitige Sanierung der gesamten Aussenhülle gibt es einen Bonus
Bonus Gebäudehülleneffizienz - jetzt Förderung sichern
Diesen Bonus erhalten Sie, wenn Sie die Sanierung ihres Wohngebäudes umfassend anpacken: Voraussetzung ist, dass Sie im gleichen Sanierungsschritt mindestens 90 % der gesamten Aussenhülle mit der Massnahme «Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich» energetisch sanieren.
Konkret bedeutet das: Sie entscheiden sich nicht nur für einzelne kleine Dämmarbeiten, sondern für eine nahezu vollumfängliche Dämmung von Fassaden, Dach und Boden. Wenn diese Flächen zu mindestens 90 % mit der genannten Massnahme gedämmt werden und die weiteren Förderbedingungen erfüllt sind, haben Sie zusätzlich zu den regulären Förderbeiträgen Anspruch auf diesen Bonus. So erhöhen Sie den Wohnkomfort, senken langfristig Ihre Energiekosten und schöpfen die finanziellen Unterstützungen des Förderprogramms optimal aus.
Förderbedingungen
- Mindestens 90 % aller Hauptflächen (Fassade, Dach und Boden gegen Aussenluft; exkl. Wand und Boden gegen Erdreich) werden gemäss der Massnahme «Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich» gleichzeitig energetisch saniert
- Die Fördergesuche für «Fassade, Dach und Boden» sowie den «Bonus Gebäudehülleneffizienz» werden vor Baubeginn eingereicht. Mit den Dämmmassnahmen wurde noch nicht begonnen
- Die Arbeiten dürfen nicht in Eigenleistung ausgeführt werden
- Die allgemeinen Förderbedingungen werden eingehalten
Hinweise
- Sie können den Bonus «Gebäudehülleneffizienz» auch dann erhalten, wenn Sie Ihre Gebäudehülle sanieren und gleichzeitig einen Anbau und/oder eine Aufstockung ausführen
- Wenn Sie die Dämmarbeiten in Eigenleistung, also selber ohne Fachunternehmen, ausführen, besteht kein Anspruch auf den Bonus «Gebäudehülleneffizienz»
- Nachdem Sie das Gesuch eingereicht haben, dürfen Sie mit den Bauarbeiten beginnen, auch wenn der Förderentscheid noch nicht vorliegt. Sie tun dies jedoch auf eigenes Risiko, falls der Beitrag später nicht oder nicht in der erwarteten Höhe zugesprochen wird
Einzureichende Unterlagen Gesuch
- Unterschriebenes Gesuchsformular
- Vollständiges Gesuchsdossier der Massnahme «Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich»
Einzureichende Unterlagen Abschluss
- Unterschriebenes Abschlussformular
- Vollständiges Abschlussdossier der Massnahme «Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich»
Förderbeiträge Bonus Gebäudehülleneffizienz
Bonus bei gleichzeitiger Dämmung von mindestens 90 % der Gebäudehülle (Fassade, Dach und Boden)
| Massnahme | Förderbeiträge in CHF | Gesuchstellung |
|---|---|---|
| + Bonus Gebäudehülleneffizienz (90 % der Fassaden- und Dachfläche und Boden gegen Aussenluft) | + 120.- /m² wärmegedämmte Fläche | Eigenständiges Gesuch notwendig |
Beitragsobergrenzen
- Der maximale Förderbeitrag pro Gesuch beträgt 100'000 Franken
- Der Förderbeitrag pro Massnahme* ist auf maximal 50 % der spezifischen Investitionskosten begrenzt.
* Die Förderbeiträge für die Wärmedämmung, die Kombination mit einer Photovoltaikanlage, die Energieprämie sowie den Bonus für Gebäudehülleneffizienz gelten als eine einzige Massnahme und werden den gesamten Investitionskosten der Wärmedämmung gegenübergestellt. Dabei sind die Kosten der Photovoltaikanlage von den Investitionskosten in Abzug zu bringen.
Beitragsuntergrenze
- Förderbeiträge unter 500 Franken werden nicht gewährt.
Links & Dokumente
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