Automatische Holzfeuerung (bis 70 kW)
Die automatischen Anlagen mit Holzschnitzeln oder Pellets.
Automatische Holzheizung – jetzt Förderung sichern
Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung ist ein Brennstoff, der im Klimaschutz punkten kann: Es gilt als beinahe CO₂-neutral, weil bei der Verbrennung nur so viel CO₂ freigesetzt wird, wie der Baum zuvor beim Wachsen aus der Atmosphäre aufgenommen hat. Werden neue Bäume nachgepflanzt, schliessen sie diesen CO₂-Kreislauf wieder.
Förderbedingungen
- Das Gesuch muss eingereicht werden, bevor mit der Installation der Anlage begonnen wird
- Die neue Anlage ersetzt eine bestehende Öl-, Gas- oder Elektroheizung
- Die Anlage erfüllt alle gesetzlichen Vorschriften:
Es liegen eine Konformitätserklärung und eine Leistungserklärung vor, und alle lufthygienischen Anforderungen werden eingehalten (siehe Prüfblatt Lufthygiene Holzfeuerung) - Die Leistungsgarantie von EnergieSchweiz liegt vor und ist von einer Fachperson einer Fachfirma unterschrieben
- Es ist keine Kombination mit einem Förderbeitrag «Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat» möglich
- Die allgemeinen Förderbedingungen werden eingehalten
Einzureichende Unterlagen Gesuch
- Unterschriebenes Gesuchsformular
- Prüfblatt lufthygienische Anforderungen Holzfeuerung
(Nachweis, dass die Anlage die lufthygienischen Vorgaben für Holzfeuerungen einhält) - Konformitätserklärung und Leistungserklärung des Anlagenherstellers
(Bestätigt, dass die Anlage die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die angegebenen Leistungen erreicht) - Offerte (Kostenvoranschlag) für die Holzfeuerung
- Falls nicht die Eigentümerschaft selbst unterschreibt:
Vollmacht der Eigentümerschaft, die eine andere Person zur Unterschrift berechtigt
Einzureichende Unterlagen Abschluss
- Unterschriebenes Abschlussformular
- Leistungsgarantie Holzheizungen von EnergieSchweiz, unterschrieben von einer Fachfirma
- Abschlussrechnung:
Aus der Rechnung muss klar ersichtlich sein, welche Kosten genau zur geförderten Massnahme gehören (also die massnahmenspezifischen Investitionen für die Holzfeuerung)
Förderbeiträge Automatische Holzfeuerung (bis 70 kW)
Ersatz einer fossilen oder direktelektrischen Heizung durch eine automatische Holzheizung
| Massnahme | Förderbeiträge in CHF |
|---|---|
| Automatische Holzfeuerung bis 70 kWth | 5'000.- + 100.- /kWth |
Folgende Kombinationen sind möglich:
| Massnahme | Förderbeiträge in CHF | Gesuchstellung |
|---|---|---|
| + Bonus Erstinstallation Wärmeverteilung | bis 250 m² Energiebezugsfläche + 15'000.- ab 250 m² Energiebezugsfläche + 60.- / m² Energiebezugsfläche | Eigenständiges Gesuch notwendig |
| + Energieprämie | + 20 % der massnahmenspezifischen Investition (max. 25'000.-) | Innerhalb des Gesuchs zur Holzheizung |
Beitragsobergrenzen
- Der maximale Förderbeitrag pro Gesuch beträgt 100'000 Franken
- Der Förderbeitrag pro Massnahme ist auf maximal 50 % der spezifischen Investitionskosten begrenzt. Eine Ausnahme bildet der Bonus für die Erstinstallation der Wärmeverteilung mit einer Beitragsobergrenze von 100 % der massnahmenspezifischen Investitionen.
Beitragsuntergrenze
- Förderbeiträge unter 500 Franken werden nicht gewährt.

Energieprämie
Für diese Massnahme kann zusätzlich zu den regulären Förderbeiträgen die Energieprämie beantragt werden. Die Energieprämie beträgt 20 % der massnahmenspezifischen Investition, maximal jedoch CHF 25'000 pro Liegenschaft.
Hinweise:
- Die Energieprämie wird ausschliesslich beim Ersatz einer fossilen oder direkt-elektrischen Heizung durch eine automatische Holzfeuerung gewährt
- Für automatische Holzfeuerungen mit einer Leistung von mehr als 70 kWth kann keine Energieprämie beantragt werden
- Die geltenden Förderbedingungen für die Energieprämie müssen eingehalten werden
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