Grundlagen und Finanzierung
Gebäudeprogramm und das Baselbieter Energiepaket
Das Baselbieter Energiepaket ist Teil des nationalen Gebäudeprogramms des Bundes, das seit 2010 besteht. Ziel dieses Förderprogramms ist es, den Energieverbrauch und CO₂-Ausstoss im Schweizer Gebäudepark deutlich zu reduzieren. Das Gebäudeprogramm wird über zweckgebundene Mittel aus der CO₂-Abgabe sowie durch kantonale Beiträge finanziert und basiert auf dem CO₂-Gesetz (SR 641.71). Die rechtliche Grundlage für das Baselbieter Energiepaket bildet das kantonale Energiegesetz (SGS 490) und die kantonale Energieförderverordnung (SGS 490.10) .
Impulsprogramm des Bundes
Am 18. Juni 2023 wurde das Klimaschutz- und Innovationsgesetz verabschiedet, das ein Impulsprogramm mit einem Verpflichtungskredit von 2 Milliarden Franken über die nächsten zehn Jahre ermöglicht. Dieses Programm startete am 1. Januar 2025 und soll umfangreiche Bauprojekte zur Steigerung der Energieeffizienz bestehender Gebäude fördern, die Nutzung erneuerbarer Heizsysteme im mittleren und hohen Leistungsbereich vorantreiben und den Ersatz dezentraler Elektro- und fossiler Heizungen unterstützen. Finanziert wird das Impulsprogramm durch den ordentlichen Bundeshaushalt und basiert auf dem Energiegesetz (SR 730.0).
Wohnbauförderung
Seit dem 1. Januar 2024 können für fast alle Massnahmen aus dem Baselbieter Energiepaket, zusätzlich zu den Förderbeiträgen, eine sogenannte Energieprämie in Anspruch genommen werden. Sie richtet sich an Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer mit definierten Einkommen und Vermögen, um energetische Sanierungen in selbstgenutzten Eigenheimen zu fördern. Finanziert wird die Energieprämie durch den „Fonds zur Förderung des Wohnungsbaus“ (SF), basierend auf dem Wohnbauförderungsgesetz (SGS 842) und der dazugehörigen Wohnbauförderungsverordnung (SGS 842.11) .