Übersicht Beitragssätze
Beitragsobergrenzen
- Der maximale Förderbeitrag pro Gesuch beträgt 100'000 Franken. Eine Ausnahme bilden Neubau- oder Erweiterungsprojekte von Fernwärmenetzen
- Der Förderbeitrag pro Massnahme* ist auf maximal 50 % der spezifischen Investitionskosten begrenzt. Eine Ausnahme bilden der Austausch dezentraler Elektro- oder fossiler Heizungen sowie die in Eigenleistung durchgeführte Wärmedämmung. In diesen Fällen kann der Förderbeitrag bis zu 100 % der massnahmenspezifischen Investitionskosten oder bei Eigenleistung bis zu 100 % der Materialkosten für die Wärmedämmung betragen
*Die Förderbeiträge für eine Wärmedämmung von Einzelbauteilen und für den Bonus für Gebäudehülleneffizienz werden als eine Massnahme betrachtet und den gesamten Investitionskosten gegenübergestellt
Beitragsuntergrenze
- Förderbeiträge unter 500 Franken werden nicht gewährt.