Übersicht Beitragssätze
Wieviel Geld gibt es für welche Massnahme?
Der Baselbieter Regierungsrat legt die Beitragssätze in der Förderverordnung fest. Zur Zeit gelten für das Baselbieter Energiepaket folgende Beitragssätze:
Beitragssätze ab April 2022
Ab 1.1.2024 wird die Energieprämie über das Baselbieter Energiepaket eingeführt und berechtigt Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer mit limitierten finanziellen Verhältnissen für zusätzliche Förderbeiträge. Die Energieprämie beträgt 20 % der massnahmenspezifischen Investition, maximal jedoch CHF 25‘000. Ausbezahlt wird die Prämie pro Liegenschaft zusätzlich zu den Förderbeiträgen des Baselbieter Energiepakets (weitere Informationen zur Energieprämie).