Thermische Solaranlage

Nutzen Sie die Wärme der Sonne.

Thermische Solaranlagen stellen umweltschonend Brauchwarmwasser bereit und können die Heizung unterstützen. Das Baselbieter Energiepaket fördert diese thermischen Anlagen. Photovoltaikanlagen werden vom Bund gefördert.

Energie- und Klimaeffekt

Eine thermische Solaranlage spart über ihre Lebensdauer von ca. 25 Jahren pro kW Kollektorleistung rund 14 MWh fossil oder elektrisch erzeugte Nutzenergie und rund 3,9 t CO2 ein.

Förderbedingungen

Allgemeine Bedingungen des Förderprogramms

Massnahmenspezifische Bedingungen

  1. Das Gesuch wird vor Installationsbeginn eingereicht
  2. Bei Anlagen ab 70 kWth: Anlage ist Teil einer Anlage für die Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien, die eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung ersetzt
  3. Maximal erlaubte fossile Spitzenlastabdeckung der Gesamtanlage: bis 100 kWth = 0%, ab 100 kWth = 10% des jährlichen Gesamtwärmebedarfs für Heizung und Warmwasser
  4. Kein reiner Ersatz bestehender Solarkollektoren. Bei Anlagenerweiterungen werden mindestens 2 kWth zusätzliche thermische Kollektor-Nennleistung installiert
  5. Bei Anlagen bis 70 kWth: Die Anlage wird auf einem bestehenden Gebäude installiert
  6. Die Kollektoren sind aufgeführt in www.kollektorliste.ch (im Wesentlichen mit Label Solar Keymark, mit Prüfung EN 12975‐1/-2 oder EN 12975-1 resp. ISO 9806)
  7. Die Validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar/EnergieSchweiz (www.qm-solar.ch) liegt von einer Fachperson einer Fachfirma unterschrieben vor
  8. Bei Anlagen ab 20 kWth: Aktive Anlagenüberwachung nach den Vorgaben von Swissolar
  9. Keine Luftkollektoren, Heutrocknungs- und Schwimmbadheizungsanlagen
  10. Keine Kombination mit einem Förderbeitrag «Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat»
  11. Eine Beitragszusicherung bedingt eine Meldung resp. ein Baugesuch

Einzureichende Unterlagen Gesuch

  • Unterschriebenes Gesuchsformular
  • Offerte für thermische Solaranlage (Bei Anlagen über 70 kWth muss die Demontage einer Elektro-, Gas- oder Ölheizung ausgewiesen sein)
  • Von der Ausführungsfirma unterschriebene validierte Leistungsgarantie für die Sonnenkollektoren von www.qm-solar.ch
  • Bei Anlagen ab 20 kWth: Konzept zur aktiven Anlagenüberwachung nach den Vorgaben von Swissolar
  • Evtl. Vollmacht der Eigentümerschaft für Unterschriftsberechtigung einer anderen Person
  • Baugesuchnummer falls die Solaranlage baubewilligungspflichtig ist (siehe Merkblatt)

Einzureichende Unterlagen Abschluss

  • Unterschriebenes Abschlussformular
  • Abschlussrechnung (aus der Rechnung müssen die massnahmenspezifischen Investitionen ersichtlich sein)

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