Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit Tagesbehälter

Holzfeuerungen, die von Hand mit Stückholz oder Pellets betrieben werden, können in kleinen Gebäuden die nötige Wärme bereitstellen.

Energie- und Klimaeffekt

Eine Stückholz- oder Pelletfeuerung mit Tagesbehälter spart über 15 Jahre rund 200 MWh nicht erneuerbare Energie und damit 57 t CO2 ein.

Förderbedingungen

Massnahmenspezifische Bedingungen

  1. Das Gesuch wird vor Installationsbeginn eingereicht
  2. Die Anlage ersetzt eine Öl-, Gas- oder Elektro-Hauptheizung
  3. Die Anlage erfüllt gesetzliche Vorschriften -> Es liegen eine Konformitätserklärung und eine Leistungserklärung vor und alle lufthygienischen Anforderungen werden eingehalten (Siehe Prüfblatt Lufthygiene Holzfeuerung)
  4. Die Leistungsgarantie von EnergieSchweiz liegt von einer Fachperson einer Fachfirma unterschrieben vor
  5. Keine Kombination mit einem Förderbeitrag «Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat»


Einzureichende Unterlagen Gesuch

  • Unterschriebenes Gesuchsformular
  • Prüfblatt lufthygienische Anforderungen Holzfeuerung
  • Konformitätserklärung und eine Leistungserklärung des Anlagenherstellers
  • Offerte für Holzfeuerung
  • Evtl. Vollmacht der Eigentümerschaft für Unterschriftsberechtigung einer anderen Person

Einzureichende Unterlagen Abschluss

  • Unterschriebenes Abschlussformular
  • Leistungsgarantie Holzfeuerung von EnergieSchweiz, unterzeichnet von Fachfirma
  • Abschlussrechnung (aus der Rechnung müssen die massnahmenspezifischen Investitionen ersichtlich sein)

Wir verwenden Cookies

Um Ihnen ein optimiertes Nutzungserlebnis auf unserer Website zu bieten, verwenden wir Cookies. Diese kleinen Dateien helfen uns, unsere Website zu verbessern, Ihnen relevante Inhalte und Anzeigen zu präsentieren und Ihre Präferenzen zu speichern.