Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit Tagesbehälter
Holzfeuerungen, die von Hand mit Stückholz oder Pellets betrieben werden, können in kleinen Gebäuden die nötige Wärme bereitstellen.
Förderbedingungen
Massnahmenspezifische Bedingungen
- Das Gesuch wird vor Installationsbeginn eingereicht
- Die Anlage
ersetzt eine Öl-, Gas- oder Elektro-Hauptheizung
- Die Anlage erfüllt gesetzliche Vorschriften -> Es liegen eine Konformitätserklärung und eine Leistungserklärung vor und alle lufthygienischen Anforderungen werden eingehalten (Siehe Prüfblatt Lufthygiene Holzfeuerung)
- Die Leistungsgarantie von EnergieSchweiz liegt von einer Fachperson einer Fachfirma unterschrieben vor
- Keine Kombination mit einem Förderbeitrag «Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat»
Einzureichende Unterlagen Gesuch
- Unterschriebenes Gesuchsformular
- Prüfblatt lufthygienische Anforderungen Holzfeuerung
- Konformitätserklärung und eine Leistungserklärung des Anlagenherstellers
- Offerte für Holzfeuerung
- Evtl. Vollmacht der Eigentümerschaft für Unterschriftsberechtigung einer anderen Person
Einzureichende Unterlagen Abschluss
- Unterschriebenes Abschlussformular
- Leistungsgarantie Holzfeuerung von EnergieSchweiz, unterzeichnet von Fachfirma
- Abschlussrechnung (aus der Rechnung müssen die massnahmenspezifischen Investitionen ersichtlich sein)