Sole/Wasser-, Wasser/Wasser- Wärmepumpe

Nutzen Sie die Wärme des Erdreichs oder des Grundwassers.

Erdsondenwärmepumpen (Sole/Wasser) oder Wärmepumpen, die das Grundwasser als Wärmequelle nutzen (Wasser/Wasser) sind in der Anschaffung teurer als Luft/Wasser-Wärmepumpen. Sie sind jedoch energetisch besser, da sie mit dem Erdreich oder Grundwasser ein wärmeres Umweltmedium nutzen als die kalte Winterluft. Sie benötigen für die Bereitstellung der Raumwärme und vom Warmwasser deshalb weniger Strom.

Erdsonden

Klären Sie mit der Erdwärmenutzungskarte auf dem kantonalen Geoportal GeoView zuerst ab, ob auf Ihrem Grundstück eine Erdsondenbohrung grundsätzlich möglich wäre.

Weitere Erläuterungen des Amtes für Umweltschutz und Energie und Hinweise für die Bohrbewilligung finden Sie im Internet unter Erdwärmenutzung. Wenn Sie eine Bohrbewilligung haben, können Sie anschliessend ein Fördergesuch einreichen.

Grundwasser-Wärmepumpen

Grundwasser-Wärmepumpen sind erst ab einem Leistungsbedarf von 50 kW und mehr bewilligungsfähig, sind also keine Option für Einfamilienhäuser. Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe in Betracht ziehen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt auf mit der Fachstelle Grundwasser AUE.

Energie- und Klimaeffekt

Eine Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe spart über 15 Jahre pro kWth 14 MWh nicht erneuerbare Nutzenergie und 5,6 t CO2 ein.

Förderbedingungen

Massnahmenspezifische Bedingungen

  1. Das Gesuch wird vor Installationsbeginn eingereicht
  2. Die Anlage ersetzt eine Öl-, Gas- oder Elektro-Hauptheizung
  3. Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor-Wärmepumpen
  4. Anlagen bis 15 kWth: Zertifizierung nach dem Wärmepumpen-System-Modul (WPSM)
  5. Falls kein WPSM angewendet wird: Ein gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel
  6. Falls kein WPSM angewendet wird und die Anlage kleiner als 70 kWth ist: Eine Leistungsgarantie von EnergieSchweiz muss von einer Fachperson unterschrieben vorliegen
  7. Maximal erlaubte fossile Spitzenlastabdeckung der Gesamtanlage: bis 100 kWth = 0%, ab 100 kWth = 10% des jährlichen Gesamtwärmebedarfs für Heizung und Warmwasser
  8. Bei Anlagen ab 70 kWth : Installation einer fachgerechten Strom- und Wärmemessung
  9. Für Erdwärmesonden weist die Erdwärmesonden-Bohrfirma ein Gütesiegel vor
  10. Keine Kombination mit einem Förderbeitrag «Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat»

Hinweise

  • Berechnung der thermischen Nennleistung bei Betriebspunkten Sole/Wasser: B0/W34 und Wasser/Wasser: W10/W34 nach europäischer Norm EN 14825
  • Die Anlage kann bivalent mit einem weiteren erneuerbaren Heizsystem eingesetzt werden
  • Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierte thermische Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche (vor Sanierung) bemessen

Einzureichende Unterlagen Gesuch

  • Unterschriebenes Gesuchsformular
  • Offerte für Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe; Hinweis: Die Demontage einer Elektro-, Gas- oder Ölheizung muss mittels Offerte nachgewiesen werden
  • Anlagen bis 15 kWth: Bestätigung des Installateurs, dass Anlage mit Wärmepumpensystemmodul (WPSM) und Anlagezertifikat ausgeführt wird
  • Falls kein WPSM angewendet wird: Ein gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel
  • Bei Anlagen ab 70 kWth: Konzept zur fachgerechte Strom- und Wärmemessung
  • Evtl. Vollmacht der Eigentümerschaft für Unterschriftsberechtigung einer anderen Person

Einzureichende Unterlagen Abschluss

  • Unterschriebenes Abschlussformular
  • Abschlussrechnung (aus der Rechnung müssen die massnahmenspezifischen Investitionen ersichtlich sein)
  • Anlagen bis 15 kWth: Anlagezertifikat Wärmepumpen-System-Modul
  • Falls kein WPSM angewendet wird und die Anlage kleiner als 70 kWth ist: Von einer Fachperson unterschriebene Leistungsgarantie von EnergieSchweiz

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