Luft-/Wasser-Wärmepumpe
Erzeugt Ihre Wärme mit viel weniger Treibhausgasen oder weniger als der Hälfte des Stroms.
Wird eine Öl- oder Gasheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe ersetzt, verringert sich der Ausstoss des Treibhausgases CO2. Wird die Wärmepumpe mit erneuerbarem Strom betrieben, ist die Treibhausgasbilanz noch einmal besser. Beim Ersatz einer Elektroheizung können Sie dank der Wärmepumpentechnik das Haus mit der Hälfte oder einem Drittel des Stroms heizen. Wenn Sie dezentrale Elektrospeicher durch eine Wärmepumpe ersetzen und dazu ein neues Wärmeverteilsystem vom Heizkeller in die Wohnräume benötigen, erhalten Sie dafür einen Extra-Förderbeitrag.
Förderbedingungen
Massnahmenspezifische Bedingungen
- Das Gesuch wird vor Installationsbeginn eingereicht
- Die Anlage ersetzt eine Öl-, Gas- oder Elektro-Hauptheizung
- Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor-Wärmepumpen
- Anlagen bis 15 kWth: Zertifizierung nach dem Wärmepumpen-System-Modul (WPSM)
- Falls kein WPSM angewendet wird: Ein gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel
- Falls kein WPSM angewendet wird und die Anlage kleiner als 70 kWth ist: Eine Leistungsgarantie von EnergieSchweiz muss von einer Fachperson unterschrieben vorliegen
- Maximal erlaubte fossile Spitzenlastabdeckung der Gesamtanlage: bis 100 kWth = 0%, ab 100 kWth = 10% des jährlichen Gesamtwärmebedarfs für Heizung und Warmwasser
- Bei Anlagen ab 70 kWth : Installation einer fachgerechten Strom- und Wärmemessung
- Keine Kombination mit einem Förderbeitrag «Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat»
- Eine Beitragszusicherung für Wärmepumpen im Aussenraum bedingt eine Meldung resp. ein Baugesuch (siehe Abschnitt Meldepflicht für kleine Wärmepumpen im Aussenbereich)
Hinweise
- Berechnung der thermischen Nennleistung bei Betriebspunkt A-7/W34 nach europäischer Norm EN 14825
- Die Anlage kann bivalent mit einem weiteren erneuerbaren Heizsystem eingesetzt werden
- Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierte thermische Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche (vor Sanierung) bemessen
Einzureichende Unterlagen Gesuch
- Unterschriebenes Gesuchsformular
- Baugesuchnummer falls die Wärmepumpe baubewilligungspflichtig ist (siehe Meldepflicht für kleine Wärmepumpen im Aussenbereich)
- Offerte für Luft/Wasser-Wärmepumpe; Hinweis: Die Demontage einer Elektro-, Gas- oder Ölheizung muss mittels Offerte nachgewiesen werden
- Anlagen bis 15 kWth: Bestätigung des Installateurs, dass Anlage mit Wärmepumpensystemmodul (WPSM) und Anlagezertifikat ausgeführt wird
- Falls kein WPSM angewendet wird: Ein gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel
- Bei Anlagen ab 70 kWth: Konzept zur fachgerechte Strom- und Wärmemessung
- Evtl. Vollmacht der Eigentümerschaft für Unterschriftsberechtigung einer anderen Person
Einzureichende Unterlagen Abschluss
- Unterschriebenes Abschlussformular
- Abschlussrechnung (aus der Rechnung müssen die massnahmenspezifischen Investitionen ersichtlich sein)
- Anlagen bis 15 kWth: Anlagezertifikat Wärmepumpen-System-Modul
- Falls kein WPSM angewendet wird und die Anlage kleiner als 70 kWth ist: Von einer Fachperson unterschriebene Leistungsgarantie von EnergieSchweiz
Meldepflicht für kleine Luft/Wasser-Wärmepumpen
Für kleine Luft/Wasser-Wärmepumpen im Aussenbereich gilt ein Meldeverfahren.
Die elektronische Meldung oder das Baugesuch ist beim Bauinspektorat einzugeben
In welchen Situationen ist eine Meldung oder eine Baubewilligung notwendig? Untenstehende Abbildung gibt Aufschluss über das korrekte Vorgehen.