Bonus Gebäudehülleneffizienz
Für die 90 %-ige gleichzeitige Sanierung von Fassade und Dach gibt es einen Bonus.
Von diesem Bonus können Sie profitieren, wenn Sie gleichzeitig mindestens 90 % der Fassaden- und Dachfläche mit der Massnahme «Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich» energetisch sanieren.
Förderbedingungen
Allgemeine Bedingungen des Förderprogramms
Massnahmenspezifische Bedingungen
- Mindestens 90 % aller Hauptflächen (Fassade, Dach und Boden gegen Aussenluft; exkl. Wand und Boden gegen Erdreich) werden gemäss der Massnahme «Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich» gleichzeitig energetisch saniert
- Das Gesuch für Fassade und Dach (im gleichen Gesuch) wird vor Baubeginn eingereicht. Mit den Dämmmassnahmen wurde noch nicht begonnen. Wenn Sie das Gesuch eingereicht haben, können Sie anschliessend vor Erhalt des Förderbescheids auf eigenes Risiko mit dem Bau beginnen
Hinweise
- Vom Bonus Gebäudehülleneffizienz kann auch bei Sanierungen mit zeitgleicher Ausführung von Anbauten und/oder Aufstockungen profitiert werden
- In Eigenleistung ausgeführte Arbeiten berechtigen nicht für den Bonus Gebäudehülleneffizienz
Einzureichende Unterlagen Gesuch
- Unterschriebenes Gesuchsformular
- Vollständiges Gesuchsdossier der Massnahme «Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich»
Einzureichende Unterlagen Abschluss
- Unterschriebenes Abschlussformular
- Vollständiges Abschlussdossier der Massnahme «Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich»