Änderung der Förderlandschaft: Baselbieter Energiepaket 2
Die Förderlandschaft des Baselbieter Energiepakets hat auf den 1. Mai 2020 geändert.
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Ausgelaufene Fördermassnahmen
Es werden nur noch Projekte gefördert, für die der Kanton auch Bundesmittel („Globalbeiträge“) erhält. Das bedeutet, dass folgende Projekte keine Fördermittel mehr erhalten:
Heizungen und thermische Solaranlagen, die gleichzeitig mit einem Neubau installiert werden
Holzheizungen als Ersatz einer bestehenden Holzheizung
Wärmedämmung Gebäudehülle: Fenster und Bauteile gegen unbeheizt
2
Höhere Beiträge
Die Beiträge pro Anlage und pro Quadratmeter Gebäudehülle sind im Vergleich zum ersten Baselbieter Energiepaket deutlich erhöht. Dadurch werden wirksamere Anreize für die energetische Verbesserung der Gebäude gesetzt.
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Luft/Wasser-Wärmepumpen
Neu werden Luft/Wasser-Wärmepumpen nicht nur beim Ersatz von Elektroheizungen, sondern auch beim Ersatz von Öl- und Gasheizungen gefördert.