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Starkes Zeichen: Energiepaket wird bis 2030 weitergeführt und ausgebaut

Der Landrat hat am 22. Mai 2025 einstimmig beschlossen, das Baselbieter Energiepaket bis Ende 2030 weiterzuführen und gezielt auszubauen. Für die kommenden fünf Jahre steht ein neuer Förderrahmen von 51,25 Millionen Franken zur Verfügung.

Der Landrat hat am 22. Mai 2025 einstimmig beschlossen, das Baselbieter Energiepaket bis Ende 2030 weiterzuführen und gezielt auszubauen. Für die kommenden fünf Jahre steht ein neuer Förderrahmen von 51,25 Millionen Franken zur Verfügung.

Was bedeutet die Ausgabenbewilligung für das Förderprogramm «Baselbieter Energiepaket» für die Jahre 2026 bis 2030
Das bewährte Förderprogramm bleibt bestehen – und wird mit neuen, praxisnahen Angeboten ergänzt:

🔧 Neu gefördert werden:

  • 1:1-Ersatz alter Wärmepumpen (Baujahr 1976–2005)
    → Förderung: 40 % der regulären Beiträge
  • Energetische Betriebsoptimierungen von Wohngebäuden
  • Regeneration von Erdwärmesonden
  • Bonus für Photovoltaik, wenn sie mit einer Dach- oder Fassadensanierung kombiniert wird
  • Ladeinfrastruktur in bestehenden Mehrfamilienhäusern

💬 Das Baselbieter Energiepaket bleibt das zentrale Förderinstrument im Kanton – unkompliziert, wirksam und neu noch breiter abgestützt.

🌍 Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um in eine Gebäudesanierung zu investieren – mit finanzieller Unterstützung und kompetenter Beratung.

📄 Mehr zum Landratsbeschluss

Beitragssätze für 2025 stehen fest

Regierungsrat verabschiedet Teilrevision der kantonalen Energieförderverordnung

Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der kantonalen Energieförderverordnung (EnFV) verabschiedet und damit die Beitragssätze für das Jahr 2025 festgelegt (siehe Medienmitteilung). Mit der Teilrevision werden die Voraussetzungen für die Einführung des neuen Impulsprogramms des Bundes geschaffen und gleichzeitig Massnahmen zur Entlastung des kantonalen Finanzhaushalts umgesetzt.

Die neuen Beitragssätze für 2025 finden Sie hier. Ab dem 13. Januar 2025 können Sie über unsere elektronische Gesuchsplattform Förderanträge für die Massnahmen aus dem aktualisierten Programm einreichen. Die spezifischen Förderbedingungen zu den einzelnen Massnahmen werden ab dem 1. Januar 2025 auf dieser Webseite verfügbar sein.

Der Regierungsrat möchte das Förderprogramm bis 2030 verlängern

Erfolgreiches Baselbieter Energiepaket

Die bisherige Ausgabenbewilligung für das Baselbieter Energiepaket läuft Ende Jahr aus. Der Regierungsrat will das erfolgreiche Förderprogramm danach fortsetzen und weiterentwickeln. Er beantragt deshalb dem Landrat eine neue Ausgabenbewilligung von rund 51 Millionen Franken. Dank neuen Fördermassnahmen sollen energetische Sanierungen und der Einsatz erneuerbarer Energien bei Liegenschaften attraktiv bleiben.

Das Baselbieter Energiepaket hat sich in den vergangenen Jahren bewährt, die Ausgabenbewilligung läuft indes Ende 2025 aus. Der Regierungsrat will das erfolgreiche Förderprogramm fortsetzen und weiterentwickeln. Er beantragt deshalb dem Landrat eine neue Ausgabenbewilligung über 51,25 Millionen Franken für die Jahre 2026 bis 2030.

Neue Akzente ergänzen Bewährtes

Mit der beantragten Ausgabenbewilligung sollen die bisherigen, seit dem 1. Januar 2025 moderat angepassten Fördermassnahmen fortgeführt werden. Gleichzeitig plant der Regierungsrat neue Massnahmen, darunter:

  • Förderbeiträge für die energetische Betriebsoptimierung bei Wohngebäuden
  • Unterstützung für den 1:1-Ersatz alter, nicht subventionierter alternativer Heizsysteme
  • Regeneration von Erdwärmesonden
  • Boni für kombinierte Dach- und Fassadensanierungen mit Photovoltaikanlagen
  • Förderung von Ladeinfrastruktur in bestehenden Mehrparteiengebäuden
  • Unterstützung von Gemeinden bei der Zertifizierung als Energiestadt

Diese neuen Massnahmen basieren auf dem Energieplanungsbericht 2022 sowie auf Aufträgen aus dem Landrat. Der Regierungsrat wird dem Landrat nach der Hälfte der Laufzeit über die Ausschöpfung der neuen Ausgabenbewilligung und die CO2-Wirkung des Programms berichten.

Hohe Nachfrage und messbare Wirkung

Das Baselbieter Energiepaket hat sich seit seiner Einführung als effektives Instrument zur Förderung energetischer Gebäudesanierungen und des Einsatzes erneuerbarer Energien etabliert. Nach einem Rekordjahr 2022 hat sich die Nachfrage auf einem hohen Niveau stabilisiert. Die Förderbeiträge setzen starke Impulse für die regionale Wirtschaft, von denen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren.

Im interkantonalen Vergleich zeigt das Baselbieter Energiepaket eine überdurchschnittliche Wirkung und leistet damit einen bedeutenden Beitrag zur kantonalen Energie- und Klimapolitik.

Landratsvorlage


Medienmitteilung vom 02. Mai 2024

Der Regierungsrat möchte das erfolgreiche Förderprogramm fortführen


Einführung einer Energieprämie

Ab 2024 entrichtet der Kanton Basel-Landschaft auf die Fördertatbestände des Baselbieter Energiepakets (exkl. Beratungsdienstleistungen) eine Energieprämie für selbstgenutztes Wohneigentum im Kanton, falls

  • die Liegenschaft selber von der Eigentümerschaft genutzt wird und
  • von den im Haushalt wohnenden Personen das Total der Vermögenswerte 350'000 Franken und das Zwischentotal der Einkünfte 150’000 Franken nicht übersteigen. Massgebend sind hierbei die definitiven Steuerveranlagungen des Vor-Vorjahres.

Die Energieprämie wird zusätzlich zu den Förderbeiträgen des Energiepakets ausbezahlt und beträgt 20 Prozent der massnahmenspezifischen Investition, maximal jedoch 25'000 Franken. Das Gesuch für die Energieprämie wird im gleichen Fördergesuch wie für eine Massnahme des Baselbieter Energiepakets gestellt. Es braucht daher für die Energieprämie kein separates Gesuch. Weitere Informationen zur Energieprämie finden Sie hier.


Das Baselbieter Energiepaket ist am Umwelttag in Laufen 17. Juni 2023

Das Baselbieter Energiepaket ist am Umwelttag in Laufen

Am 17. Juni findet zwischen 09.30 und 17.00 Uhr in der Eishalle Laufen der «Umwelttag» statt. Das Programm ist vielfältig und verspricht gute Unterhaltung, inspirierende Ideen zum Thema Nachhaltigkeit sowie viel Spass für die ganze Familie. Auch das Baselbieter Energiepaket ist mit einem Stand präsent. Die Mitarbeiter*innen vom Amt für Umweltschutz und Energie freuen sich auf Ihren Besuch.

Weitere Informationen zum Umwelttag finden Sie hier https://www.umwelttag-laufen.ch.

Umwelttag


Bund übernimmt Förderung der Impulsberatungen "erneuerbar heizen" ab 1. April 2022

Per 1. April 2022 übernimmt der Bund die Förderung der Impulsberatung "erneuerbar heizen" und bietet die Dienstleistung für Hausbesitzerinnen und Stockwerkeigentümer in der ganzen Schweiz kostenlos an. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die kantonale Förderung der Impulsberatungen. Auszahlungsgesuche für Impulsberatungen, bei denen das Erstberatungsgespräch vor Ort vor dem 1. April stattgefunden hat, können bis Ende 2022 beim Kanton eingereicht werden.

Mehr Informationen vom nationalen Programm


Neue Fördergegenstände ab 1. März 2022

Der Baselbieter Regierungsrat hat neue Fördergegenstände für das Baselbieter Energiepaket beschlossen. Gesuche dafür können ab 1. März 2022 gestellt werden:

  • Impulsberatungen für grosse Mehrfamilienhäuser mit mehr als sechs Wohneinheiten
  • Machbarkeitsstudien von Gemeinden für Wärmenetze
  • Energie- und klimapolitische Kommunikationsaktivitäten von Gemeinden

Ab dem 1. März 2022 werden zudem die Kosten der WPSM-Zertifikate von Wärmepumpen vom Förderprogramm übernommen.

Mehr Informationen zum Regierungsratsbeschluss finden Sie in der Medienmitteilung unter folgendem Link.


«Neues» Baselbieter Energiepaket erfolgreich gestartet


Medienmitteilung

«Neues» Baselbieter Energiepaket ab 1. Mai 2020 in Kraft
Medienmitteilung vom 21. April 2020


Mitteilungen an Planungs- und Baufirmen

Mitteilungen zum Baselbieter Energiepaket, die als Newsletter an FachplanerInnen und an das ausführende Gewerbe verschickt worden sind.

Mitteilung vom 26. Januar 2017Weiterführung des Baselbieter Energiepakets mit Anpassungen an das HFM

Medienmitteilungen

Medienmitteilung vom 3. April 2017Das Baselbieter Energiepaket wird weitergeführt

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