Baselbieter Energiepaket Fördergesuch wiederaufnehmen

Wegleitung

Thermische Solaranlage

Thermische Solaranlage

Die Sonne sollte für die Wassererwärmung (Sonnenkollektoren auf dem Dach) unbedingt genutzt werden. Zusätzlich kann sie einen Beitrag zur Heizungsunterstützung leisten.

Die Wassererwärmung ist mit Solarenergie nicht teurer als mit einem Elektroboiler. Mit einer knappen Auslegung der Kollektorfläche wird die Wirtschaftlichkeit der Anlage verbessert. Während im Sommer genügend Sonnenenergie zur Verfügung steht, muss in den Wintermonaten die fehlende Energie mit dem Heizsystem abgedeckt werden. Ein genügend grosser Speicher sorgt dafür, dass auch während nebligen Tagen genügend Warmwasser zur Verfügung steht.

Ideal ist die Platzierung der Kollektoren auf einem südseitigen Dach, aber auch ein west- oder ostexponiertes Dach kann für den Einbau genutzt werden. Ebenso ist in nebligen Wohnlagen für die Wassererwärmung genügend Solarenergie vorhanden. Einzig Dachflächen mit einer starken Beschattung (Bäume, Berge, Nachbarbauten) eignen sich nicht.

Richtangaben zur Bemessung der Solaranlage für ein Einfamilienhaus (ca. 3 Personen):

Dachexposition Kollektorfläche Speichergrösse
Süd ca. 3 m2 300 – 500 Liter
Süd-Ost /Süd-West ca. 5 m2 300 – 500 Liter

Förderbeiträge

Einbau auf bestehendes Gebäude
Brauchwarmwasseraufbereitung
Flachkollektoren verglast CHF 1'000 + 200 CHF/m2
Röhrenkollektoren CHF 1'000 + 250 CHF/m2
Brauchwarmwasseraufbereitung mit Heizungsunterstützung
Flachkollektoren verglast CHF 1'000 + 150 CHF/m2
Röhrenkollektoren CHF 1'000 + 200 CHF/m2
Einbau gleichzeitig mit Gebäude-Neubau
Sofern nicht gesetzlich gefordert: 75% von Beitrag Einbau auf bestehendes Haus

Projekte mit einem Beitrag über CHF 100'000 werden fallweise beurteilt

Vorgehen

  1. Offerte für Solaranlage einholen
  2. Bei Vorliegen der Offerte: Bei Bedarf Beilagen organisieren, Fördergesuch beim Kanton einreichen
  3. Solaranlage realisieren lassen
  4. Bei Vorliegen der Abrechnung: Originalgesuch mit Bestätigung auf der Rückseite beim Kanton einreichen
  5. Bei Vorliegen der Auszahlungsverfügung: Zahlungseingang nach max. 40 Tagen kontrollieren
  6. Sonnenwärme geniessen

Siehe auch Checkliste Bau einer thermischen Solaranlage

Allgemeine Rahmenbedingungen

  • Es werden nur vollständig ausgefüllte Gesuche inklusive der geforderten Beilagen geprüft.
  • Die Gesuche müssen vor Baubeginn beim Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) eingereicht werden.
  • Wesentliche Projektänderungen sind dem AUE mitzuteilen. Diese können Auswirkung auf die Beitragshöhe haben.
  • Das AUE hat jederzeit das Recht, die gesuchskonforme Ausführung der Solaranlage zu kontrollieren.
  • Die Bauherrschaft ist für die Einhaltung aller Bedingungen verantwortlich.
  • Zugesicherte Beiträge verfallen automatisch, wenn das Gesuch für die Beitragsauszahlung nicht innert drei Jahren ab Beitragszusicherung beim AUE eingetroffen ist. In begründeten Fällen kann das AUE auf schriftlichen Antrag diese Frist verlängern.

Technische Rahmenbedingungen

  • Die Sonnenkollektoren müssen die Leistungsprüfung nach der Norm EN 12 975-1 erfüllen.
  • Solaranlagen werden nicht gefördert, wenn sie zum Erreichen der gesetzlichen Anforderungen benötigt werden, vgl. Verordnung über die rationelle Energienutzung, EnGV, §15 "Wärmeerzeuger":
    • 4 Das Brauchwarmwasser in neuen Wohnbauten, Schulen, Restaurants, Spitälern, Sportbauten, Hallenbädern (Nutzungen gemäss SIA 380/1) und weiteren grossen Warmwasserverbrauchern muss zu mindestens 50% mit erneuerbarer Energie wie Sonnenenergie (Sonnenkollektoren), Geothermie, Holzenergie oder mit Fernwärme oder nicht anders nutzbarer Abärme erwärmt werden.
    • 4bis Dies gilt auch bei der Gesamterneuerung von zentralen Warmwassersystemen.
  • Bei Neubauten sind Kollektorflächen für die Heizungsunterstützung (die zusätzlich zum gesetzlich geforderten Minimum installiert werden) beitragsberechtigt.
  • Eine Kumulierung mit einem Förderbeitrag an eine MINERGIE-Sanierung oder einen MINERGIE-P-Neubau ist nur möglich, wenn die Solaranlage nicht zur Erreichung der Grenzwerte erforderlich ist.
  • Bei allen Anlagen muss vom Installateur die "Leistungs-Garantie Sonnenkollektoren" von Energie Schweiz verlangt und dem Fördergesuch beigelegt werden.
  • Bei Kollektorflächen ab 30m2 müssen folgende Dokumente erstellt werden: Nutzenergieberechnung mit Polysun oder gleichwertiger Methode, Prinzipschema und "Leistungs-Garantie für Sonnenkollektoren" von EnergieSchweiz.

Empfehlungen

  • Wir empfehlen Kollektoren, die neben der Leistungsprüfung auch die Qualitätsprüfung nach EN 12 975-2 erfüllen resp. das SPF-Qualitätslabel oder das Label Solar Keymark tragen.

Rechtliche Grundlagen

  • Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Kantons Basel-Landschaft, insbesondere das Energiegesetz (EnG) vom 4. Februar 1991, die Verordnung über die rationelle Energienutzung (EnGV) vom 22. März 2009 und die Verordnung über die Förderbeiträge nach dem Energiegesetz vom 15. Dezember 2009.

Gut zu wissen

  • Im Kanton Basel-Landschaft sind für Solaranlagen innerhalb der Bauzonen in der Regel keine Baubewilligungen nötig, mit Ausnahme von ortsbildgeschützten Kernzonen, geschützten Bauten, innerhalb eines Quartierplanes oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan. Ausserhalb des Siedlungsgebietes, d.h. in der Landwirtschaftszone, sind für alle Solaranlagen Baubewilligungen einzuholen.
    Auskünfte: Bauinspektorat, Tel. 061 552 67 77
  • Einige Gemeinden unterstützen zusätzlich zum Kantonsbeitrag Solaranlagen mit einem Förderbeitrag. Auskünfte erteilen die jeweiligen Gemeindeverwaltungen.
  • Informationen über steuerliche Vergünstigungen sind im Merkblatt "Liegenschaftsunterhalt, Energiesparmassnahmen, Umwelt- und Lärmschutzmassnahmen, Denkmalpflege" enthalten, vgl. www.steuern.bl.ch

Weitere Informationen

Falls Sie einzelne Gesuchsformulare in Papierform und per Post erhalten möchten, dürfen Sie sich gerne an die Hotline wenden (Tel. 061 552 55 55).

Links
Solardachrechner www.swissolar.ch
Geprüfte Kollektoren www.swissolar.ch
Beratung
Solarprofis www.swissolar.ch
Fachlisten www.efbb.ch
Adressportal www.minergie.ch
Erst- und Vorgehensberatung EBM Tel. 061 415 45 47
Erst- und Vorgehensberatung EBL Tel. 061 926 15 35