Übersicht MINERGIE-P®-Neubau erstellen
Wegleitung
Neubau nach Minergie-P-Standard
Der Kanton Basel-Landschaft fördert Neubauten nach MINERGIE-P-Standard, um besonders energieeffiziente Gebäude nach den entsprechenden strengen Richtlinien zu fördern.
Der Standard MINERGIE-P bezeichnet und qualifiziert Bauten, die einen noch tieferen Energieverbrauch als MINERGIE anstreben. Ziel sind energieeffiziente Gebäude, welche die Anforderungen an die 2000-Watt-Gesellschaft erfüllen. MINERGIE-P bedingt ein eigenständiges, am niedrigen Energieverbrauch orientiertes Gebäudekonzept. Als ungenügend erweist sich insbesondere, das Projekt eines MINERGIE-Hauses lediglich mit einer zusätzlichen Wärmedämmschicht einzupacken. Ein Haus, das den strengen Anforderungen von MINERGIE-P genügen soll, ist als Gesamtsystem und in allen seinen Teilen konsequent auf dieses Ziel hin geplant, gebaut und im Betrieb optimiert.
Der Standard MINERGIE-P, der für alle Gebäudekategorien ausgenommen von Hallenbädern angestrebt werden kann, stellt hohe Anforderungen an das Komfortangebot und an die Wirtschaftlichkeit. Zum erforderlichen Komfort gehört namentlich auch eine gute und einfache Bedienbarkeit des Gebäudes, bzw. der technischen Einrichtungen.
Förderbeitrag
CHF 100.-- pro Quadratmeter Fläche des entsprechenden Neubaus.
Projekte mit einem Beitrag über CHF 100'000 werden fallweise beurteilt
Vorgehen
- MINERGIE-P Gebäude planen
- MINERGIE-P-Antrag bei der Zertifizierungsstelle einreichen
- Fördergesuch beim Kanton einreichen
- Gebäude realisieren
- Bei Vorliegen des MINERGIE-P-Zertifikats: Originalgesuch mit Bestätigung auf der Rückseite beim Kanton einreichen
- Bei Vorliegen der Auszahlungsverfügung: Zahlungseingang nach max. 40 Tagen kontrollieren.
Allgemeine Rahmenbedingungen
- Es werden nur vollständig ausgefüllte Gesuche inklusive der geforderte Beilage geprüft.
- Die Gesuche müssen vor Baubeginn beim Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) eingereicht werden.
- Wesentliche Projektänderungen sind dem AUE mitzuteilen. Diese können Auswirkung auf die Beitragshöhe haben.
- Das AUE hat jederzeit das Recht, die gesuchskonforme Ausführung des MINERGIE-P-Gebäudes zu kontrollieren.
- Die Bauherrschaft ist für die Einhaltung aller Bedingungen verantwortlich.
- Zugesicherte Beiträge verfallen automatisch, wenn das Gesuch für die Beitragsauszahlung nicht innert drei Jahren ab Beitragszusicherung beim AUE eingetroffen ist. In begründeten Fällen kann das AUE auf schriftlichen Antrag diese Frist verlängern.
Technische Rahmenbedingungen
Die technischen Bedingungen für die Erlangung des MINERGIE-P-Zertifikates werden durch den MINERGIE-Verein bestimmt. Diese werden auf der Internetseite www.minergie.ch publiziert.
Rechtliche Grundlagen
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Kantons Basel-Landschaft, insbesondere dasEnergiegesetz (EnG) vom 4. Februar 1991, die Verordnung über die rationelle Energienutzung (EnGV) vom 22. März 2009 und die Verordnung über die Förderbeiträge nach dem Energiegesetz vom 15. Dezember 2009.
Gut zu wissen
- Möglicherweise unterstützen Gemeinden zusätzlich zum Kantonsbeitrag besonders energieeffiziente Gebäude mit einem Förderbeitrag. Auskünfte erteilen die Gemeindeverwaltungen.
- Energiesparende Wärmedämmungen in MINERGIE-P-Standard bedeuten dickere Aussenwände. Diese wirken sich auf die bebaubare Fläche eines Grundstücks aus (Ausnutzung). In einigen Gemeinden wird das Bauen im MINERGIE-P-Standard belohnt, indem Mehrstärken von Aussenwänden über 35 cm nicht zur Bebauung zählen und/oder MINERGIE-P-Bauten ein Ausnutzungsbonus gewährt wird.
Weitere Informationen
Falls Sie einzelne Gesuchsformulare in Papierform und per Post erhalten möchten, dürfen Sie sich gerne an die Hotline wenden (Tel. 061 552 55 55).
| Links | |
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| Website Minergie-P | www.minergie.ch |