Übersicht Erneuerbare Energien
Wegleitung
Holzenergie
Die Holzenergie hat seit 1990 trotz schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen und einem hart umkämpften Energiemarkt laufend Marktanteile gewonnen. Wer mit Holz heizt, heizt im CO2-Kreislauf der Natur. Denn die Verbrennung von Holz setzt gleichviel CO2 (Kohlendioxid) frei, wie die Bäume im Verlauf ihres Wachstums der Atmosphäre entzogen haben. Die gleiche Menge CO2 gelangt in die Umwelt, wenn das Holz ungenutzt im Wald verrottet. Heizen mit Holz ist deshalb nahezu CO2-neutral (nahezu daher, weil Holz auch "maschinell geerntet und zu Brennholz verarbeitet werden muss) und trägt nicht zum Treibhauseffekt (globale Klimaveränderung) bei. Im Gegenteil: Jedes Kilogramm Heizöl, welches wir durch Holz ersetzen, entlastet unsere Atmosphäre um mehr als 3 Kilogramm CO2.
Förderbeiträge
| Stückholzfeuerung/Pelletfeuerung mit Tagesbehälter | |
|---|---|
| Neuanlage | pauschal CHF 3'000 |
| Kesselersatz (Holz -> Holz) | 40% von Neuanlagen |
| Grossanlage ab 70 kW | fallweise Beurteilung |
| Automatische Holzfeuerung bis 25 kW | |
| Neuanlage | pauschal CHF 5'000 |
| Kesselersatz (Holz -> Holz) | 40% von Neuanlagen |
| Automatische Holzfeuerung ab 25 kW bis 70 kW | |
| Neuanlage | CHF 1'250 + CHF 150 pro kW |
| Kesselersatz (Holz -> Holz) | 40% von Neuanlagen |
| Automatische Holzfeuerung ab 70 kW | |
| LRV-Grenzwerte 2012 eingehalten, mit Sekundärmassnahmen (z.B. Gewebe-/Elektrofilter, Rauchgaswäscher mit WRG usw.) |
|
| Neuanlage bis 1 000 MWh/Jahr | CHF 30'000 + CHF 65 pro MWh/a |
| Neuanlage ab 1 000 bis 2 000 MWh/Jahr | CHF 60'000 + CHF 35 pro MWh/a |
| Neuanlage ab 2 000 MWh/Jahr | fallweise Beurteilung |
| Kesselersatz (Holz -> Holz) | 40% von Neuanlagen |
| Holz-Wärmenetze Neubau und Anschluss an bestehende Netze | |
| Beitrag an Wärmeverbundsbetreiber | CHF 50 pro MWh/a |
| Beitrag an AnschliesserIn an Wärmeverbund | CHF 50 pro MWh/a |
Fallweise beurteilt werden Anlagen ab 70kW, welche die LRV-Grenzwerte 2010 ohne Sekundärmassnahmen einhalten und Projekte mit einem Förderbeitrag über CHF 100'000
Argumente für die Holzenergie
- Holzenergie ist CO2-neutral: Jeder Kubikmeter Holz, der fossile Energien ersetzt erspart der Umwelt 600 kg CO2
- Holz wächst nach und ist ein erneuerbarer Energieträger
- Der Umstieg von Öl auf Holz lohnt sich wirtschaftlich: keine Abhängigkeit von Importen, geringe Preisschwankungen, gute Holzversorgung
- Holzenergie schafft 100% Wertschöpfung im Inland und generiert Arbeitsplätze - auch in ländlichen Gebieten
- Moderne, korrekt betriebene Holzheizungen mit Qualitätssiegel oder Staubabscheidern entsprechen den geltenden lufthygienischen Anforderungen
Vorgehen
- Offerte für Holzenergieanlage einholen
- Bei Vorliegen der Offerte: Fördergesuch mit Beilagen beim Kanton einreichen
- Holzenergieanlage realisieren
- Bei Vorliegen der Abrechnung: Originalgesuch mit Bestätigung auf der Rückseite beim Kanton einreichen
- Bei Vorliegen der Auszahlungsverfügung: Zahlungseingang nach max. 40 Tagen kontrollieren
- Erneuerbare Wärme geniessen
Allgemeine Rahmenbedingungen
- Es werden nur vollständig ausgefüllte Gesuche inklusive der geforderten Beilagen geprüft.
- Die Gesuche müssen vor Baubeginn beim Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) eingereicht werden.
- Wesentliche Projektänderungen sind dem AUE mitzuteilen. Diese können Auswirkung auf die Beitragshöhe haben.
- Das AUE hat jederzeit das Recht, die gesuchskonforme Ausführung der Holzenergieanlage zu kontrollieren.
- Die Bauherrschaft ist für die Einhaltung aller Bedingungen verantwortlich.
- Zugesicherte Beiträge verfallen automatisch, wenn das Gesuch für die Beitragsauszahlung nicht innert drei Jahren ab Beitragszusicherung beim AUE eingetroffen ist. In begründeten Fällen kann das AUE auf schriftlichen Antrag diese Frist verlängern.
Technische Rahmenbedingungen
- Es werden nur Holzheizungen gefördert, die als Holz-Zentralheizungen oder Hauptwärmeerzeuger für die Raumwärme eingesetzt werden. Ergänzende Holzöfen erhalten keine Förderbeiträge.
- Bei Anlagen < 70 kW muss vom Installateur die "Leistungs-Garantie für Holz-Zentralheizungen" von Energie Schweiz verlangt und dem Fördergesuch beigelegt werden.
- Bei Anlagen < 70 kW in Nichtwohnbauten ist dem Gesuch ein Prinzipschema und die Berechnung der Nutzenergie beizulegen.
- Bei Anlagen > 70 kW ist das Hauptdokument des Q-Planes, das Prinzipschema und die Berechnung der Nutzenergie erforderlich.
- Anlagen > 70 kW müssen die Feinstaub-Grenzwerte der eidgenössischen Luftreinhalteverordnung 2012 einhalten. Im Gesuch muss deklariert werden, ob dazu Sekundärmassnahmen wie zusätzliche Filter notwendig sind (Elektrofilter, Gewebefilter, Rauchgaswäscher mit oder ohne Wärmerückgewinnung).
- Der maximal anrechenbare spezifische Energieverbrauch bei Wohnbauten beträgt 110 kWh/m2a.
- Eine Kumulierung mit einem Förderbeitrag an eine MINERGIE-Sanierung oder einen MINERGIE-P-Neubau ist nur möglich, wenn die Holzenergieanlage nicht zur Erreichung des Grenzwertes erforderlich ist.
Rechtliche Grundlagen
- Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Kantons Basel-Landschaft, insbesondere das Energiegesetz (EnG) vom 4. Februar 1991, die Verordnung über die rationelle Energienutzung (EnGV) vom 22. März 2009 und die Verordnung über die Förderbeiträge nach dem Energiegesetz vom 15. Dezember 2009.
Gut zu wissen
- Einige Gemeinden unterstützen analog zum Kantonsbeitrag Holzenergieanlagen mit einem Förderbeitrag. Auskünfte erteilen die jeweiligen Gemeindeverwaltungen.
- Informationen über steuerliche Vergünstigungen sind im Merkblatt "Liegenschaftsunterhalt, Energiesparmassnahmen, Umwelt- und Lärmschutzmassnahmen, Denkmalpflege" enthalten, vgl. www.steuern.bl.ch
Weitere Informationen
Falls Sie einzelne Gesuchsformulare in Papierform und per Post erhalten möchten, dürfen Sie sich gerne an die Hotline wenden (Tel. 061 552 55 55).
| Holzenergiebranche | |
|---|---|
| Webseite Holzenergie Schweiz | www.holzenergie.ch |
| Holzenergie auf admin.ch | www.bafu.admin.ch |
| Energieberatung | |
| Erst- und Vorgehensberatung | EBM Tel. 061 415 45 47 |
| Erst- und Vorgehensberatung | EBL Tel. 061 926 15 35 |
| BeraterInnenlisten | www.efbb.ch |
| BeraterInnenlisten | www.minergie.ch > Adressportal |