Übersicht Erneuerbare Energien
Wegleitung
Ersatz Elektroheizung
Der Kanton Basel-Landschaft fördert den Ersatz von Elektroheizungen durch Holzheizungen oder Wärmepumpen, um den Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch zu erhöhen und um die Effizienz beim Einsatz von Elektrizität zu verbessern.
Wer mit Holz heizt, heizt im CO2-Kreislauf der Natur. Denn die Verbrennung von Holz setzt gleichviel CO2 (Kohlendioxid) frei, wie die Bäume im Verlauf ihres Wachstums der Atmosphäre entzogen haben. Die gleiche Menge CO2 gelangt in die Umwelt, wenn das Holz ungenutzt im Wald verrottet. Heizen mit Holz ist deshalb nahezu CO2-neutral (nahezu daher, weil Holz auch "maschinell geerntet und zu Brennholz verarbeitet werden muss). Jedes Kilogramm Heizöl, welches durch Holz ersetzt wird, entlastet unsere Atmosphäre um mehr als 3 Kilogramm CO2.
Wärmepumpen können Raumwärme und Warmwasser mit deutlich weniger Elekrizität bereitstellen als reine Elektroheizungen. Sie "pumpen" die Wärme aus einem Umweltmedium (Erdreich oder Luft) auf das benötigte Temperaturniveau von Heizung und Boiler hinauf. Dabei sind Erdsonden - oder Sole/Wasser-Wärmepumpen grundsätzlich besser, weil sie das höhere Temperaturniveau des Bodens nutzen können als Luft/Wasser-Wärmepumpen, die im Winter die kalte Umgebungsluft verwerten müssen.
Förderbeitrag
| Wohnbauten bis max. 2 Wohneinheiten, Ersatz von | |
|---|---|
| Zentralspeicher durch WP Luft/Wasser | pauschal CHF 2’000 |
| Zentralspeicher durch WP Sole/Wasser | pauschal CHF 5’000 |
| Zentralspeicher durch Holzfeuerung | pauschal CHF 5’000 |
| Einzelspeicher durch WP Luft/Wasser | pauschal CHF 3’000 |
| Einzelspeicher durch WP Sole/Wasser | pauschal CHF 7'500 |
| Einzelspeicher durch Holzfeuerung | pauschal CHF 7’500 |
| Anbindung Brauchwarmwasser, zusätzlich | pauschal CHF 1’000 |
Projekte über CHF 100'000 werden fallweise beurteilt
Vorgehen
- Bei Erdsonde: Grobbeurteilung, ob eine Erdsonde aus geologischer Sicht möglich ist.
- Offerte für Holzheizung oder Wärmepumpe als Ersatz der Elektroheizung einholen
- Bei Erdsonde: Hydrogeologisches Gutachten und Bohrbewilligung einholen.
- Fördergesuch mit Beilagen beim Kanton einreichen
- Neue Heizungsanlage realisieren
- Bei Vorliegen der Abrechnung: das Originalgesuch mit Bestätigung auf der Rückseite beim Kanton einreichen
- Bei Vorliegen der Auszahlungsverfügung: Zahlungseingang nach max. 40 Tagen kontrollieren
Allgemeine Rahmenbedingungen
- Bei einem Ersatz einer Elektroheizung durch eine Wärmepumpe oder Holzheizung kann nur ein Gesuch für einen Förderbeitrag "ERSATZ ELEKTROHEIZUNG" eingereicht werden. Gesuche für einen weiteren Förderbeitrag "HOLZENERGIE" oder "WAERMEPUMPE" werden nicht akzeptiert.
- Es werden nur vollständig ausgefüllte Gesuche mit den erforderlichen Beilagen geprüft.
- Die Gesuche müssen vor Baubeginn beim Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) eingereicht werden.
- Wesentliche Projektänderungen sind dem AUE mitzuteilen. Diese können Auswirkung auf die Beitragshöhe haben.
- Das AUE hat jederzeit das Recht, die gesuchskonforme Ausführung der neuen Heizungsanlage zu kontrollieren.
- Die Bauherrschaft ist für die Einhaltung aller Bedingungen verantwortlich.
- Zugesicherte Beiträge verfallen automatisch, wenn das Gesuch für die Beitragsauszahlung nicht innert drei Jahren ab Beitragszusicherung beim AUE eingetroffen ist. In begründeten Fällen kann das AUE auf schriftlichen Antrag diese Frist verlängern.
Technische Rahmenbedingungen
- Wärmepumpen müssen das internationale Wärmepumpen-Gütesiegel tragen.
- Bei allen Wärmepumpen muss vom Installateur die "Leistungs-Garantie für Wärmepumpen-Anlagen" von Energie Schweiz verlangt und dem Fördergesuch beigelegt werden.
- Bei Holzenergieanlagen muss vom Installateur die "Leistungs-Garantie für Holz-Zentralheizungen" von Energie Schweiz verlangt und dem Fördergesuch beigelegt werden.
- Der maximal anrechenbare spezifische Energieverbrauch bei Wohnbauten beträgt 110 kWh/m2a.
Rechtliche Grundlagen
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Kantons Basel-Landschaft, insbesondere das Energiegesetz (EnG) vom 4. Februar 1991, die Verordnung über die rationelle Energienutzung (EnGV) vom 22. März 2009 und die Verordnung über die Förderbeiträge nach dem Energiegesetz vom 15. Dezember 2009.
Gut zu wissen
- Unternehmen der Elektrizitätsversorgung und Gemeinden unterstützen eventuell zusätzlich den Ersatz der Elektroheizungen. Auskünfte erteilen die Elektrizitätsversorger und jeweiligen Gemeindeverwaltungen.
- Informationen über steuerliche Vergünstigungen sind im Merkblatt "Liegenschaftsunterhalt, Energiesparmassnahmen, Umwelt- und Lärmschutzmassnahmen, Denkmalpflege" enthalten, vgl. www.steuern.bl.ch
Weitere Informationen
Falls Sie einzelne Gesuchsformulare in Papierform und per Post erhalten möchten, dürfen Sie sich gerne an die Hotline wenden (Tel. 061 552 55 55).
| Links | |
|---|---|
| Holzenergiebranche | www.holzenergie.ch |
| Wärmepumpenbranche | www.fws.ch |
| Wärmepumpen-Testzentrumg | www.wpz.ch |
| Erdsonden-Bohrfirmen | www.fws.ch (Datenbank) |
| Energieberatung | |
| Erst- und Vorgehensberatung | EBM Tel. 061 415 45 47 |
| Erst- und Vorgehensberatung | EBL Tel. 061 926 15 35 |
| BeraterInnenlisten | www.efbb.ch |
| BeraterInnenlisten | www.minergie.ch (Adressportal) |
| Bohrbewilligung (AUE) | www.aue.bl.ch (Erdwärme) |