Übersicht Energetisch Sanieren
Wegleitung
Energiecoach Gesamtsanierung
Der Kanton Basel-Landschaft finanziert die Begleitung von energetischen Gesamtsanierungen von Gebäuden durch ausgewiesene Energiefachpersonen, um die Qualität der Konzepte und der Ausführung sicherzustellen. Ziel sind energieeffiziente Gebäudehüllen (2’000-Watt-Gesellschaft) und die Erhöhung des Anteils an erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch. Die Projektbegleitung Energiecoach ist immer im Zusammenhang mit der kantonalen Zusatzförderung «Bonus Gesamtsanierung» zu sehen. Der Energiecoach bespricht mit Ihnen das Projekt und prüft das Energiekonzept sowie die von Ihnen eingeholten Offerten. Dabei kann er Ihnen sagen, ob bei Ihrem Projekt die Anforderungen an die Gesamtsanierung eingehalten werden. Nebst einer Konzeptberatung bietet Ihnen der Energiecoach auch eine eigentliche Projektberatung mit anschliessender Qualitätskontrolle. Die Förderbeiträge in diesem Förderbereich gehen nach erfolgreichem Projektabschluss direkt an den Energiecoach. Deshalb reichen Sie das entsprechende Gesuch auch zusammen mit Ihrem Energiecoach ein.
Förderbeiträge
| Ein-/Zweifamilienhaus | 100% der Kosten, maximal CHF 2'500 |
| Mehrfamilienhaus | 100% der Kosten, maximal CHF 3'000 |
Komplexe Projekte werden fallweise beurteilt
Projekte mit einem Beitrag über CHF 100'000 werden fallweise beurteilt
Vorgehen aus Sicht des Energiecoaches
- Mit LiegenschaftseigentümerIn Begleitung der Gesamtsanierung vereinbaren
- Fördergesuch beim Kanton einreichen
- Bei Vorliegen der Beitragszusicherung, Projektbegleitung starten
- Nach Beendigung der Gesamtsanierung Originalgesuch mit Bestätigung auf der Rückseite beim Kanton einreichen
- Bei Vorliegen der Auszahlungsverfügung: Zahlungseingang nach max. 40 Tagen kontrollieren
Allgemeine Rahmenbedingungen
- Es werden nur vollständig ausgefüllte Gesuche geprüft.
- Die Gesuche müssen vor der Projektbegleitung beim Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) eingereicht werden.
- Wesentliche Projektänderungen sind dem AUE mitzuteilen. Diese können Auswirkung auf die Beitragshöhe haben.
- Das AUE hat jederzeit das Recht, die gesuchskonforme Ausführung der Projektbegleitung zu kontrollieren.
- Der/die GesuchstellerIn ist für die Einhaltung aller Bedingungen verantwortlich.
- Zugesicherte Beiträge verfallen automatisch, wenn das Gesuch für die Beitragsauszahlung nicht innert drei Jahren ab Beitragszusicherung beim AUE eingetroffen ist. In begründeten Fällen kann das AUE auf schriftlichen Antrag diese Frist verlängern.
Technische Rahmenbedingungen
- Förderberechtigt sind Begleitungen von Gesamtsanierungen von Gebäuden mit Baujahr vor 2000.
- Vom/von der LiegenschaftseigentümerIn liegt eine Absichtserklärung für das Projekt energetische Gesamtsanierung vor.
- "Sollbruchstelle": Wird nach Phase 1 der Projektbegleitung (=Konzeptberatung) das Projekt Gesamtsanierung abgebrochen, vergütet der Kanton sechs Arbeitsstunden à Fr. 125.-.
Rechtliche Grundlagen
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Kantons Basel-Landschaft, insbesondere das Energiegesetz (EnG) vom 4. Februar 1991, die Verordnung über die rationelle Energienutzung (EnGV) vom 22. März 2009 und die Verordnung über die Förderbeiträge nach dem Energiegesetz vom 15. Dezember 2009.
Energiecoaches
| Liste Energiecoaches Gesamtsanierungen BL | Download als PDF |
Weitere Informationen
Falls Sie einzelne Gesuchsformulare in Papierform und per Post erhalten möchten, dürfen Sie sich gerne an die Hotline wenden (Tel. 061 552 55 55).
| Kantonale Zusatzförderung | www.bl-energiepaket.ch |