Baselbieter Energiepaket Fördergesuch wiederaufnehmen

Wegleitung

Bonus Gesamtsanierung

Bonus Gesamtsanierung

Der Kanton Basel-Landschaft fördert ergänzend zum Gebäudeprogramm mit der energetischen Sanierung von Einzelbauteilen (Fenster, Dach, Wand, Boden) die Sanierung der gesamten Gebäudehülle. Ziel sind energieeffiziente Gebäude welche die Anforderungen an die 2000-Watt-Gesellschaft erfüllen. Es müssen mindestens 90% der Fläche der thermischen Gebäudehülle energetisch saniert sein, damit ein kantonaler Bonus Gesamtsanierung ausbezahlt werden kann. Die Flächenberechnung wird als Beilage zum Fördergesuch eingereicht. Beim Bonus Gesamtsanierungen wird unterschieden zwischen «ohne Zertifikat», mit MINERGIE- oder MINERGIE-P-Zertifikat.

Förderbeiträge

Bonus ohne Minergie 25% (Prozentuale Erhöhung des Beitrags Einzelbauteile bei Gesamtsanierung, für diejenigen Bauteile, die saniert werden)
Bonus Minergie 50 CHF/m2 (Beitrag pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (EBF))
Bonus
Minergie-P
100 CHF/m2 (Beitrag pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (EBF))

Projekte mit einem Beitrag über CHF 100'000 werden fallweise beurteilt

Vorgehen

  1. Absicht für Gesamtsanierung entwickeln
  2. Mit Energiecoach Projektbegleitung vereinbaren
  3. Mit Energiecoach und evtl. Planungs-/Architekturbüro Konzept und Projekt Gesamtsanierung definieren
  4. Fördergesuch "Bonus Gesamtsanierung" zusammen mit "Gesuch für Fördergeld zur Gebäudesanierung (Einzelbauteile)" über Energiecoach beim Kanton einreichen
  5. Gesamtsanierung realisieren
  6. Nach Beendigung der Gesamtsanierung folgende Dokumente mit Beilagen erstellen und vom Energiecoach kontrollieren lassen:
    • "Abschlussformular zur Gebäudesanierung" (Einzelbauteile)
    • Originalgesuch "Bonus Gesamtsanierungen" mit Bestätigung
  7. Bei Vorliegen der Auszahlungsverfügung: Zahlungseingang nach max. 40 Tagen kontrollieren

Allgemeine Rahmenbedingungen

  • Es werden nur vollständig ausgefüllte und mit allen erforderlichen Beilagen ergänzte Gesuche geprüft.
  • Die Gesuche müssen vor Baubeginn beim Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) eingereicht werden.
  • Wesentliche Projektänderungen sind dem AUE mitzuteilen. Diese können Auswirkung auf die Beitragshöhe haben.
  • Das AUE hat jederzeit das Recht, die gesuchskonforme Ausführung der Gesamtsanierung zu kontrollieren.
  • Die Bauherrschaft ist für die Einhaltung aller Bedingungen verantwortlich.
  • Zugesicherte Beiträge verfallen automatisch, wenn das Gesuch für die Beitragsauszahlung nicht innert drei Jahren ab Beitragszusicherung beim AUE eingetroffen ist. In begründeten Fällen kann das AUE auf schriftlichen Antrag diese Frist verlängern.

Technische Rahmenbedingungen

  • Förderberechtigt sind Gesamtsanierungen von Gebäuden mit Baujahr vor 2000.
  • Der Bonus für Gesamtsanierungen wird nur mit einer Projektbegleitung durch einen (vom Kanton finanzierten) Energiecoach zugesichert und ausbezahlt.

Bei Gesamtsanierung ohne Zertifikat

  • Bei Gesamtsanierungen ohne MINERGIE-Zertifikat gelten die technischen Anforderungen der nationalen Förderung von Einzelbauteilen. vgl. www.dasgebaeudeprogramm.ch
  • Es müssen mindestens 90% der Fläche der thermischen Gebäudehülle energetisch saniert sein, damit ein kantonaler Bonus Gesamtsanierung ausbezahlt werden kann. Die Flächenberechnung wird als Beilage zum Fördergesuch eingereicht.
  • Vor 2010 energetisch sanierte Bauteile müssen folgende U-Werte einhalten, um an die 90% Fläche der Gesamtsanierung angerechnet werden zu können:
    FensterUg ≤ 1.1 W/m²Kmit Abstandhalter Edelstahl oder besser
    Dach, Wand, Boden gegen aussenU ≤ 0.23 W/m²K
    Decke gegen unbeheizt (Estrichboden) U ≤ 0.25 W/m²K
    Wand, Boden gegen unbeheizt / im Erdreich U ≤ 0.28 W/m²K
  • Der kantonale Bonus Gesamtsanierung wird nur für diejenigen Flächen ausbezahlt, die ab 2010 mit den Anforderungen des nationalen Gebäudeprogramms energetisch saniert werden.

Bei Gesamtsanierungen mit MINERGIE- oder MINERGIE-P-Zertifikat

  • Die Gesamtsanierung wird nach MINERGIE- oder MINERGIE-P zertifiziert. Es gelten die Bedingungen des MINERGIE-Vereines, vgl www.minergie.ch.
  • Massgebend für die Berechnung des kantonalen Bonus ist die Energiebezugsfläche (EBF). Die EBF wird nach der Norm SIA 416/1 berechnet.

Rechtliche Grundlagen

  • Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Kantons Basel-Landschaft, insbesondere das Energiegesetz (EnG) vom 4. Februar 1991, die Verordnung über die rationelle Energienutzung (EnGV) vom 22. März 2009 und die Verordnung über die Förderbeiträge nach dem Energiegesetz vom 15. Dezember 2009.

Gut zu wissen

  • Bei nachträglichen energetischen Sanierungen von Gebäudehüllen bei bestehenden Liegenschaften ist in der Regel keine Baubewilligung notwendig. Vorbehalten bleiben Sanierungen an Bauten in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan sowie bei Sanierungen an geschützten Bauten (§ 94 lit. c RBV). Allerdings kann die ausgeführte Sanierung bei einem späteren Baugesuch (z.B. für eine Anbaute) Einfluss auf die Bebauungsziffer haben. Die Gemeinden handhaben dies in ihren Zonenreglementen unterschiedlich. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen die jeweilige Gemeinde oder das Bauinspektorat (Tel. 061/552 67 77).
  • Informationen über steuerliche Vergünstigungen sind im Merkblatt "Liegenschaftsunterhalt, Energiesparmassnahmen, Umwelt- und Lärmschutzmassnahmen, Denkmalpflege" enthalten, vgl. www.steuern.bl.ch

Weitere Informationen

Falls Sie einzelne Gesuchsformulare in Papierform und per Post erhalten möchten, dürfen Sie sich gerne an die Hotline wenden (Tel. 061 552 55 55).

Programm & Sanierungen
Gebäudeprogramm www.dasgebaeudeprogramm.ch
MINERGIE-Sanierungen www.minergie.ch
MINERGIE-P-Sanierungen www.minergie.ch