Übersicht Erneuerbare Energien
Wegleitung
Anschluss an Holz-/Abwärmenetz
Der Kanton Basel-Landschaft fördert Anschlüsse von Gebäuden an Holz- oder Abwärmenetze für die Erzeugung von Raumwärme und Brauchwarmwasser, um den Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch zu erhöhen.
Nahwärme lässt sich als Wärme definieren, die in einer zentralen Anlage (z.B. Holzschnitzelheizung, Abwärmequelle oder Heizkraftwerk) erzeugt und über ein Rohrleitungsnetz einer Vielzahl von Wärmekunden zum Heizen und zur Warmwasserbereitung zugeleitet wird. Vereinfacht ausgedrückt funktionieren Wärmenetze wie eine grosse Zentralheizung, die Häusergruppen oder ganze Quartiere mit Wärme von einem oder mehreren grossen Wärmeerzeugern versorgt.
Förderbeiträge
| Neubau und Anschluss an bestehende Netze | |
|---|---|
| Beitrag Wärmenetzbetreiber | CHF 50 pro MWh/a |
| Holz-Wärmenetze Abwärmenutzung mit Wärmenetz | |
| Beitrag AnschliesserIn an Wärmenetz | CHF 50 pro MWh/a |
Komplexe Projekte werden fallweise beurteilt
Projekte mit einem Beitrag über CHF 100'000 werden fallweise beurteilt
Vorgehen
- Offerten für Anschluss an Wärmenetz einholen
- Pro Anschluss ein Fördergesuch in zweifacher Ausführung beim Kanton einreichen (von LiegenschaftseigentümerIn und WärmenetzberteiberIn gemeinsam unterzeichnet)
- Anschluss realisieren
- Bei Vorliegen der Abrechnungen: Fördergesuch mit AUE-Rückseite mit Bestätigung beim Kanton einreichen
- Bei Vorliegen der Auszahlungsverfügung: Zahlungseingang nach max. 40 Tagen kontrollieren
Allgemeine Rahmenbedingungen
- Es werden nur vollständig ausgefüllte Gesuche geprüft.
- Die Gesuche müssen vor Baubeginn beim Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) eingereicht werden.
- Wesentliche Projektänderungen sind dem AUE mitzuteilen. Diese können Auswirkung auf die Beitragshöhe haben.
- Das AUE hat jederzeit das Recht, die gesuchskonforme Ausführung des Anschlusses an das Wärmenetz zu kontrollieren.
- Die Bauherrschaften sind für die Einhaltung aller Bedingungen verantwortlich.
- Zugesicherte Beiträge verfallen automatisch, wenn das Gesuch für die Beitragsauszahlung nicht innert drei Jahren ab Beitragszusicherung beim AUE eingetroffen ist. In begründeten Fällen kann das AUE auf schriftlichen Antrag diese Frist verlängern.
Technische Rahmenbedingungen
- Es werden nur Anschlüsse an Holzenergiewärmenetze gefördert, deren Energie zu mindestens 80% mit Holz erzeugt werden. Es werden maximal 20% fossile Energie zur Spitzenabdeckung akzeptiert.
- Es werden nur Anschlüsse an Abwärmenetze gefördert, wenn diese nicht gesetzlich gefordert sind, z.B. Nutzung von Wärme aus gereinigtem oder ungereinigtem Abwasser in der Kanalisation. Einrichtungen zur Nutzung von Abwärme von Anlagen zur Erzeugung von Prozessenergie in industriellen oder gewerblichen Betrieben, die gemäss eidgenössischer und kantonaler Energiegesetzgebung obligatorisch sind, werden nicht gefördert.
- Der maximal anrechenbare spezifische Energieverbrauch bei Wohnbauten beträgt 110 kWh/m2a.
- Eine Kumulierung mit einem Förderbeitrag an eine MINERGIE-Sanierung oder einen MINERGIE-P-Neubau ist nur möglich, wenn der Anschluss nicht zur Erreichung des Grenzwertes erforderlich ist.
Rechtliche Grundlagen
- Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Kantons Basel-Landschaft, insbesondere das Energiegesetz (EnG) vom 4. Februar 1991, die Verordnung über die rationelle Energienutzung (EnGV) vom 22. März 2009 und die Verordnung über die Förderbeiträge nach dem Energiegesetz vom 15. Dezember 2009.
Gut zu wissen
- Einige Gemeinden unterstützen analog zum Kantonsbeitrag Anschlüsse mit einem Förderbeitrag. Auskünfte erteilen die jeweiligen Gemeindeverwaltungen.
- Informationen über steuerliche Vergünstigungen sind im Merkblatt "Liegenschaftsunterhalt, Energiesparmassnahmen, Umwelt- und Lärmschutzmassnahmen, Denkmalpflege" enthalten, vgl. www.steuern.bl.ch
Weitere Informationen
Falls Sie einzelne Gesuchsformulare in Papierform und per Post erhalten möchten, dürfen Sie sich gerne an die Hotline wenden (Tel. 061 552 55 55).
| Anbieter Wärmenetze | |
|---|---|
| Webseite Fernwärme Schweiz | www.fernwaerme-schweiz.ch |
| Energieberatung | |
| Erst- und Vorgehensberatung | EBM Tel. 061 415 45 47 |
| Erst- und Vorgehensberatung | EBL Tel. 061 926 15 35 |
| BeraterInnenlisten | www.efbb.ch |
| BeraterInnenlisten | www.minergie.ch > Adressportal |