Baselbieter Energiepaket

FAQ - Häufig gestellte Fragen

U-Wert

  • Bezieht sich der U-Wert grundsätzlich aufs neue Bauteil oder auf die Gesamtsituation nach der Sanierung?
    Der U-Wert bezieht sich auf das Bauteil als Ganzes nach der Sanierung. D.h. nebst der neu angebrachten Dämmung kann auch der bestehende Aufbau bei der Berechnung einbezogen werden.
  • Können bei unterschiedlichen Konstruktionsaufbauten einer bestehenden Bauteilfläche (z.B. Aussenwand) U-Werte kompensiert werden?
    Nein. Der U-Wert von hier 0.20 W/m2K muss eingehalten werden, um einen Förderbeitrag zu bekommen.
  • Darf ich die U-Werte selbst berechnen oder braucht es dazu einen Fachmann?
    Wir empfehlen, die Berechnung von einer Fachperson resp. von einem Unternehmen der Baubranche machen zu lassen. Sie müssen für die Gesuchsprüfstelle nachvollziehbar sein und folgende Elemente enthalten: vollständiger Schichtaufbau, Bezeichnung der einzelnen Schichten, ob vorbestanden und weiterverwendet oder neu, Schichtdicken in cm, Art der Materialien, Wärmeleitfähigkeiten.

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