Baselbieter Energiepaket

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Gebäudehülle

  • Können verschiedene Dämmwerte miteinander kombiniert werden, um einzelne Dämmanforderungen erfüllen zu können?
    Nein. Ein Förderbeitrag wird nur für Bauteile gewährt, die für sich alleine die technischen Bedingungen einhalten.
  • Kann ich Sanierungsmassnahmen auch selbst durchführen? Wenn ja, was muss ich statt der Offerte zusammen mit dem Gesuch einreichen?
    Ja, Grundsätzlich können Sie die Arbeiten in Eigenleistung ausführen. In diesem Fall müssen Sie dem Gesuch keine Offerte beilegen. Die Flächenberechnungen müssen jedoch plausibel sein. Dokumentieren Sie die Wärmedämmarbeiten fotografisch mit Meterstab, auch die Situation im Sparrenbereich bei Steildächern. Nach der Sanierung müssen Sie dem Abschlussformular Kaufbelege der Wärmedämmmaterialien und die Fotodokumentation beilegen. Tabelle nach dem Muster in der Wegleitung (Anhang 1: "Tabelle zur Angabe der Dämmprodukte“) erstellen, unterschreiben und dem Abschlussformular beilegen.
  • Ist eine eine Fassadensanierung auch dann föderberechtigt, wenn nur die Ansichtsfläche ohne Leibungen gedämmt wird?
    Ja.
  • Spielt das Heizsystem eine Rolle für den Erhalt eines Förderbeitrages für eine bessere Gebäudedämmung?
    Nein. Es werden Förderbeiträge für die Gebäudesanierung unabhängig vom Heizsystemen (Öl, Erdgas, Wärmepumpe Holz, Elektroheizung usw.) ausgerichtet.

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