Baselbieter Energiepaket

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Erneuerbare Energien

  • Werden auch Heizungen in Ergänzung zu Hauptanlagen gefördert, wie z.B. Holz-Herd?
    Nein. Der Kanton fördert primäre Holzheizanlagen. Ergänzungsgeräte werden nicht gefördert.
  • Werden Wärmepumpen-Boiler gefördert?
    Nein.
  • Kann ich bei einem Neubau für thermische Sonnenkollektoren ein Fördergesuch eingeben?

    Nein, wenn Sie nur Kollektoren für 50% erneuerbar erwärmtes Brauchwarmwasser installieren, um die 50%-Regel des Gesetzes zu erfüllen (Gesetzesregel siehe § 15 EnGV).

    Ja, wenn für die Solaranlage keine gesetzliche Pflicht besteht z.B. bei einer Holzheizung oder Erdsonden-Wärmepumpe.

    Ja, wenn Sie mehr Kollektoren installieren als gesetzlich gefordert, dann können Sie für diese zusätzliche Modulfäche ein Fördergesuch eingeben. Bei geförderten MINERGIE-P-Neubauten: Ja, wenn Sie mehr Kollektoren installieren als Sie für die Erreichung des MINERGIE-P-Grenzwert benötigen, dann können Sie für diese zusätzliche Modulfläche ein Fördergesuch eingeben.

  • Welche Flächenangaben sind im Gesuch für thermische Solaranlagen einzusetzen?
    Bei Flachkollektoren die Absorberfläche, bei Röhrenkollektoren die Aperturfläche.

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