Baselbieter Energiepaket

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Energiebezugsfläche (EBF)

  • Wie kann ich die Energiebezugsfläche (EBF) berechnen?
    Die Energiebezugsfläche (EBF) entspricht der beheizten Bruttogeschossfläche eines Gebäudes, welche innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegt. Die Bruttogeschossfläche kann aus den Bauplänen oder direkt am Gebäude ermittelt werden. Sie umfasst die Aussenabmessungen aller beheizten Geschosse, das heisst die Dicke der Aussenmauern und Trennwände wird mitgemessen. Für die Energiebezugsfläche ziehen Sie unbeheizte Räume wie Keller, Estrich, Garagen, etc. von der allenfalls durchgemessenen Fläche ab.
  • Ist bei einer MINERGIE-Sanierung die Energiebezugsfläche (EBF) vor oder nach der Sanierung für den Förderbeitrag massgebend?
    Es gilt die EBF des MINERGIE-Antrages (EBF nach der Sanierung). Falls Anbauten, Aufbauten oder eine Aufstockung geplant sind und somit die Energiebezugsfläche durch die Sanierung zunimmt, ist die Energiebezugsfläche des Gebäudes nur vom zu sanierenden Teil anzugeben.

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