FAQ - Häufig gestellte Fragen
Denkmalschutz
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Können denkmalgeschützte Bauteile, welche die energetischen Minimalanforderungen nicht einhalten, trotzdem zum BONUS GESAMTSANIERUNG gezählt werden?Ja. Mit einer entsprechenden Begründung können bei denkmalgeschützten Gebäuden auch Flächen zur 90%-Anforderung zugezählt werden, die die Einzelbauteilanforderungen nicht einhalten (Beispiel: Aussenwand mit Wärmedämmputz mit U-Wert von 0.36 W/m2K).
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Welche Bauten gelten als denkmalgeschützte Bauten, für die Erleichterungen bei den Anforderungen an die U-Werte beantragt werden können?Als denkmalgeschützt gelten Bauten, die Bestandteil der Inventare des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden sind und in diesen Inventaren als von "nationaler" oder "regionaler" Bedeutung eingetragen sind. Dem Gesuch muss eine schriftliche Bestätigung beiliegen. Als geschützte Bauteile gelten solche, die von einer offiziellen Behörde als geschützt definiert werden (z.B. Baubehörde, Orts- und Stadtbildkommissionen, etc.). Dem Gesuch muss eine schriftliche Bestätigung beiliegen.
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Welche Erleichterungen sind bei denkmalgeschützten Bauten möglich?Fenster: Glas-U-Wert von 1.10 W/m2K Glasabstandhalter: Kunststoff oder Edelstahl Wand, Dach, Boden gegen aussen: U-Wert von 0.25 W/m2K muss erreicht werden. Wand, Decke, Boden gegen unbeheizt bzw. gegen Erdreich: U-Wert von 0.28 W/m2K muss erreicht werden. Die Erleichterungen gelten nur für die Bauteile, bei denen ein schriftlicher Nachweis vorliegt, dass die geforderten U-Werte nicht realisierbar sind.