Baselbieter Energiepaket

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Allgemein

  • Ich habe ein Gesuch eingereicht. Wie lange dauert nun der ganze Beurteilungs- und Entscheidungsprozess?
    In der Regel 14 Tage.
  • Gibt es eine untere Grenze bei der Höhe des Förderbeitrags, unter der kein Gesuch eingereicht werden soll?
    Ja: Bei Einzelbauteilen muss der Förderbeitrag pro Gesuch mindestens Fr. 1000 betragen. Bei den übrigen Fördergegenständen gibt es keine Untergrenze.
  • Kann ich Sanierungsmassnahmen auch selbst durchführen. Wenn ja, was muss ich statt der Offerte zusammen mit dem Gesuch einreichen?
    Ja, Grundsätzlich können alle Arbeiten in Eigenleistung ausgeführt werden. In diesem Fall muss dem Gesuch keine Offerte beigelegt werden. Nach der Sanierung müssen der Ausführungsbestätigung Kaufbelege der Isolationsmaterialien beigelegt werden und die Arbeiten anhand von Fotos nachvollziehbar dokumentiert werden. Isolationsarbeiten sollen zu diesem Zweck mit einem Massstab fotografiert werden. Die Situation im Sparrenbereich bei Steildächern muss ebenfalls fotografiert werden. Die Flächenberechnungen müssen plausibel sein.
  • Ich habe eine Bestätigung vom Klimarappen. Gilt diese weiterhin?
    Ja. Es kann jedoch kein zweites Gesuch für das gleiche Projekt beim Kanton eingereicht werden.
  • Kann ich weitere Fördergelder beantragen, wenn ich bereits eine Zusicherung früherer Förderprogramme habe und der Baubeginn noch aussteht?
    Nein. Die Verordnung über Förderbeiträge nach dem Energiegesetz schliesst dies in § 10 explizit aus.
  • Ich möchte diverse Offerten einholen. Können Sie bestimmte Unternehmen empfehlen?
    Nein, dürfen wir nicht.
  • Ich habe kein Internet. Wie komme ich zu den Informationen, wie fülle ich Formulare aus?
    Erstauskünfte erteilt telefonisch die Hotline des Baselbieter Energiepaketes, Tel. 061 552 55 55. Dort können auch ausgedruckte Gesuchsformulare bestellt werden. Für das Ausfüllen der Gesuche soll in erster Linie angestrebt werden, dass eine Fachperson aus dem beteiligten Bau- oder Planungsgewerbe oder eine bekannte oder verwandte Person diese Arbeit übernimmt. Nur in Ausnahmefällen soll ein von Hand ausgefülltes Gesuchsformular eingereicht werden.
  • Kann man nachträglich, auf bereits abgeschlossene oder sich noch im Bau befindende Projekte, Förderbeiträge beantragen?
    Nein, Sie müssen die Fördergesuche vor Baubeginn einreichen. Rückwirkend werden keine Gelder mehr gesprochen.
  • Wann muss spätestens das Fördergesuch beim Kanton eingereicht werden?
    Vor Baubeginn. Mit den Arbeiten kann anschliessend auf eigene Verantwortung begonnen werden. Erst die schriftliche Beitragszusicherung garantiert, dass der Kanton das Gesuch akzeptiert und Fördergelder reserviert. Die Auszahlung erfolgt nach Bauabschluss auf der Basis der schriftlichen Ausführungsbestätigung durch die Bauherrschaft.

Mein Energiepaket

» Wegleitung für Mein Energiepaket

Benutzerkonto

» Hilfestellung
Simple
Extended

Anmeldung

» Passwort vergessen?