Baselbieter Energiepaket

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Einzelbauteile

24.03.2011 - Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt fangen die Programmänderungen des Gebäudeprogramms von Bund und Kantonen ab 1. April 2011 mit kantonalen Mitteln auf. Für die energetischen Gebäudesanierungen in den beiden Kantonen gelten die gleichen Förderbedingungen wie bis anhin: Die Mindestfördersumme bleibt bei 1000 Franken in Basel-Landschaft und bei 200 Franken in Basel-Stadt, bei Fenstern gilt weiterhin der Beitragssatz von 70 Franken pro Quadratmeter.

Diese Massnahmen unterstreichen den Willen der beiden Basel, bei den erfolgreich angelaufenen Förderprogrammen für Energieeffizienz und Klimaschutz bei den bestehenden Gebäuden Kontinuität zu wahren.

Weitere Informationen können Sie der Medienmitteilung entnehmen: www.baselland.ch

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